Mittwoch, 24. Dezember 2025

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Wir wĂŒnschen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Ihr Team vom v-mag

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Wochenreport 52/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und RĂŒckrufe:

  • RĂŒckruf: Playboy Energydrink "Lovely Melons", 330 ml
    Details: hier
  • RĂŒckruf via POCO: Dekokissen Outdoor GrĂŒn, 40 x 40 cm
    Details: hier
  • RĂŒckruf via TEDi: Waffeleisen, Verkaufspreis 15 €
    Details (PDF, 306 KB): hier
  • RĂŒckruf via Kaufland:
    - K Classic HĂŒhnerhĂ€lse fĂŒr Hunde, 200 g
    - K Carinura Naturals Rinderkopfhaut Sticks fĂŒr Hunde, 250 g
    Details (PDF, 440 KB) hier
  • RĂŒckruf: TrinitĂĄ Salsiccia Piccante Affettata, 500 g
    Details: hier
  • RĂŒckruf via Action: Fitness-Handschuh - Fitness Glove Q4Life
    Details: hier

Dienstag, 23. Dezember 2025

Weihnachtsessen: Reste vermeiden mit dem Portionsplaner der Verbraucherzentralen

Menschen essen bekanntlich unterschiedlich; auch was die Portionen angeht. Und gerade an Weihnachten - wenn eventuell noch GĂ€ste mitbewirtet werden - kann es sich lohnen, die Portionen pro Person im Vorfeld richtig einzuschĂ€tzen. 

Auch ist zu bedenken, dass sich die Essgewohnheiten der GĂ€ste oft ausgleichen: einige essen weniger, andere greifen gut zu. 

Wer Essensreste möglichst vermeiden möchte, kann den 

                                              ➝ Portionsplaner der Verbraucherzentralen nutzen. 

Der Planer berĂŒcksichtigt Kinder, Erwachsene sowie Senioren und man hat die Wahl zwischen einem Ein- bis Drei-GĂ€nge-MenĂŒ oder einer Variante ohne Fleisch. NatĂŒrlich kann man den Planer auch fĂŒr individuelle Personen erneut einstellen, wenn beispielsweise Speisen getrennt zubereitet werden.

Die Verbraucherzentrale hat außerdem Informationen zum Thema Restevermeidung sowie Rezepte zur Resteverwertung als PDF (2,5 MB) veröffentlcht 

                                 ➝ Rest(e)los geniessen_ Gekonnt gekocht fĂŒr Feiern ohne Reste.pdf

Montag, 22. Dezember 2025

Nachhaltiges Weihnachten: „Guter Fisch“ auf den Tisch

FĂŒr viele Menschen hat Fisch an Weihnachten Tradition. Leider ist „Guter Fisch“ selten zu haben, denn Überfischung, Zerstörung von LebensrĂ€umen und hohe Beifangmengen sorgen dafĂŒr, dass die Wahl beim nachhaltigen Einkauf schwerfĂ€llt. 

Die Liste „Guter Fisch“ kann beim Einkauf  weiterhelfen. Diese Liste wird von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), dem GEOMAR Helmholtz-Zentrum fĂŒr Ozeanforschung Kiel (GEOMAR), dem Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), dem World Wide Fund For Nature (WWF) und den Verbraucherzentralen erstellt. 

Die Liste sowie die zugrundeliegenden Kriterien gibt es hier:

                                               ➝ verbraucherzentrale-berlin.de/guter-fisch

Freitag, 19. Dezember 2025

Wochenreport 51/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und RĂŒckrufe:

  • RĂŒckruf via tegut-Filialen: tegut Wildfond, 400 ml
    Details: hier
  • RĂŒckruf: Bock Haussalami geschnitten in Verpackung, 100 g
    Details: hier
  • RĂŒckruf via Baby One: Little One Mull-BabyschlafsĂ€cke
    Details: hier
  • RĂŒckruf via Decathlon: B-Twin FahrrĂ€der
    Details: hier
  • RĂŒckruf: POP MART PlĂŒschfigur "Monster" The Monsters Sprite Series
    - Vinyl Face Blind Box
    Details: hier
  • RĂŒckruf: Bright Spark Gaskocher, Portable Table Top Gas Cooker
    Details: hier
  • RĂŒckruf: pinar Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet & ungesalzen, 150 g
    Details: hier

Donnerstag, 18. Dezember 2025

Kostenloser Online-Kurs: Sicherheit beim Online-Kauf

Online-Shopping ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und wird durch Aktionstage wie „Black Friday” oder „Cyber Monday” zusĂ€tzlich befeuert. Manipulative Werbung, versteckte GebĂŒhren und betrĂŒgerische Shops erschweren jedoch einen sicheren Einkauf im Netz. Angebote wie „Buy now, pay later“ verleiten zudem zum Konsum und erhöhen das Risiko der Verschuldung. 

Dies gilt umso mehr fĂŒr Menschen, die nicht gut lesen und schreiben können oder die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Der Deutsche Volkshochschul-Verband und die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg haben daher gemeinsam einen kostenlosen Online-Kurs entwickelt, der in leicht verstĂ€ndlicher Sprache Themen der Verbraucherbildung sowie der finanziellen Grundbildung aufgreift und etwa erklĂ€rt, worauf bei Online-GeschĂ€ften geachtet werden sollte. 

Mit ErklĂ€rvideos, Bildern und Beispielen aus der Praxis zeigt der Kurs, wie man sicher im Internet bezahlt oder online VertrĂ€ge abschließt und welche Rechte Verbraucher haben. Der Kurs umfasst 25 Lerneinheiten mit etwa 500 interaktiven Übungen, die je nach Interesse individuell zusammengestellt werden können. Jede Lerneinheit kann in rund 15 bis 30 Minuten durchlaufen werden. 

Die Lerneinheiten können selbststĂ€ndig bearbeitet oder im Unterricht genutzt und in offenen Lerntreffs eingesetzt werden ➝ www.vhs-lernportal.de/verbraucherschutz.php

Übrigens können alle Kurse im ➝ vhs-Lernportal kostenlos genutzt werden.

Mittwoch, 17. Dezember 2025

Neuer, kostenloser Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen online

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen ergab, dass viele Menschen nicht ausreichend gegen existenzielle Risiken abgesichert sind. Gleichzeitig genießen einige Versicherungsprodukte hohes Ansehen, obwohl sie fĂŒr die wenigsten Menschen einen echten Nutzen bieten. 

Um den eigenen Versicherungsschutz zu ĂŒberprĂŒfen, hilft der neue, kostenlose Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen.

Das Online-Tool liefert eine erste EinschĂ€tzung, welche Versicherungen sinnvoll und welche eventuell ĂŒberflĂŒssig sind. 

Verbraucher sollten generell ihre Versicherungen nach Möglichkeit alle zwei bis drei Jahre ĂŒberprĂŒfen und zusĂ€tzlich immer dann, wenn sich die LebensumstĂ€nde wesentlich Ă€ndern, etwa durch die erste eigene Wohnung, Heirat, Scheidung, Familienzuwachs oder Renteneintritt. Denn wer ĂŒberflĂŒssige Versicherungen anpasst oder kĂŒndigt, kann deutlich sparen.

 Zum „Check: Welche Versicherungen brauche ich?“ geht es hier ➝ vz-bw.de/versicherungs-check

Freitag, 12. Dezember 2025

Wochenreport 50/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und RĂŒckrufe:

  • RĂŒckruf: RiesengarnelenschwĂ€nze im 800 g Beutel
    Details: hier
  • RĂŒckruf: Saporii Amaretti Almonds, 175 g
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  • RĂŒckruf: GiFi Trinkflasche fĂŒr Kinder "gourde enfant"
    Details: hier
  • RĂŒckruf via Lidl:
    Sansibar Deluxe Thunfisch Carpaccio in Plastikverpackung, 100 g
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  • RĂŒckruf / Verzehrwarnung: Pfeffer Schwarz, Gemahlen, 1 kg
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  • RĂŒckruf / Achtung, Gluten-Allergiker:
    Sahra und Hira Muskatnuss gemahlen, 75 g
    Details: hier
  • RĂŒckruf: HOSYAUSHKA Mohn, 250 g
    Details: hier

Donnerstag, 11. Dezember 2025

UnfÀlle mit E-Scootern: Gesetzentwurf zur VerschÀrfung der Haftung vorgelegt

E-Scooter polarisieren: Viele schĂ€tzen sie als praktisches Fortbewegungsmittel, andere Ă€rgern sich ĂŒber manchmal leichtsinniges Fahrverhalten der Scooter-Fahrer und rĂŒcksichtslos abgestellte GerĂ€te auf Gehwegen. Denn selbst erlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter stellen gerade fĂŒr Menschen mit (Seh-)Behinderungen, Barrieren dar, die zu VerkehrsunfĂ€llen mit schweren Verletzungen fĂŒhren können. 

Im derzeit geltenden Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln fĂŒr Kraftfahrzeuge ausgenommen. Sie profitieren von einer Ausnahmeregelung fĂŒr langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern.

Das Bundesministerium der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz (BMJV )hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit bei UnfĂ€llen mit E-Scootern GeschĂ€digte es zukĂŒnftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. DafĂŒr soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschĂ€rft werden, ferner die Haftung von E-Scooter-Fahrern.

Mittwoch, 10. Dezember 2025

Bundesfinanzhof hĂ€lt Grundsteuer „Bundesmodell“ fĂŒr verfassungskonform

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren aufgrund mĂŒndlicher Verhandlung am 12.11.2025 entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf LĂ€ndern fĂŒr die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage fĂŒr die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, fĂŒr verfassungskonform hĂ€lt. 

Die vom Gesetzgeber gewĂ€hlten Bewertungsvorschriften sind laut Bundesfinanzhof grundsĂ€tzlich geeignet, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitĂ€tsgerecht abzubilden. Belastungsgrund fĂŒr die neue Grundsteuer ist nach dem Willen des Gesetzgebers das Innehaben von Grundbesitz und die dadurch vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und dem Steuerpflichtigen eine entsprechende objektive LeistungsfĂ€higkeit vermittelt.

 Die drei aktuellen Entscheidungen sind auch fĂŒr WohnungseigentĂŒmer in den LĂ€ndern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und ThĂŒringen von Bedeutung, da diese LĂ€nder ebenfalls das „Bundesmodell“ verwenden. 

FĂŒr BĂŒrger in Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben die aktuellen Entscheidungen keine Konsequenzen, da diese LĂ€nder eigene Grundsteuermodelle verwenden.

Quelle und komplette Mitteilung mit weiteren Details: 

              ➝  Bundesfinanzhof Pressemitteilung vom 10. Dezember 2025 - Nummer 078/25

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