Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist ausdrücklich darauf hin, dass eine seit längerem bekannte Betrugsmasche aktuell wieder vermehrt im Umlauf ist: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen.
Methode der Betrüger
Täter versenden Phishing-E-Mails mit dem offiziellen Logo des BZSt. Diesen E-Mails, die in ihrer Optik und im Inhalt variieren können, ist als Anlage ein gefälschter Bescheid beigefügt, welcher mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 versehen ist. Die Inhalte des angeblichen Bescheides variieren ebenfalls.
Häufig handelt es sich um ein Bußgeld, welches auf Grund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen gezahlt werden soll oder um eine Verifizierung der IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat.
Lediglich das Aktenzeichen 120. G59 201 729 ist bei allen Varianten des betrügerischen Schreibens gleich. Der gefälschte Bescheid enthält außerdem einen Link, dem die Empfängerinnen und Empfänger folgen sollen, um in einer Eingabemaske persönliche Daten zu offenbaren oder Zahlungen zu leisten.
Was Empfängerinnen und Empfänger des gefälschten Bescheids tun sollten