Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stellt sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken.
Verschärft hat sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen. Um den Berechtigten auch in Zukunft ein vergleichbares Leistungsniveau zu sichern, hat der Gesetzgeber 2025 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR beschlossen.
Danach sollen die Opferrenten und Ausgleichsleistungen so angepasst werden, wie sich das allgemeine Rentenniveau entwickelt. Es handelt sich also um eine dynamische Anpassung auf Grundlage des aktuellen Rentenwerts für die gesetzliche Rente – und damit um eine jährliche Anpassung.