Gewürzprodukte erfreuen sich großer Beliebtheit. Sowohl im Supermarkt als auch in Online-Shops finden sich jedoch viele widersprüchlich oder falsch gekennzeichnete Gewürzprodukte. Das zeigen 22 Beispiele aus dem Marktcheck des Verbraucherportals Lebensmittelklarheit.
Häufigstes Problem: Produkte suggerieren durch ihren Namen, ein Gewürz oder eine Gewürzmischung zu sein. Tatsächlich handelt es sich aber um eine minderwertigere Gewürzzubereitung.
Nach den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten bestehen Produkte, die als „Kräuter“, „Gewürz“ oder als Mischung aus Kräutern oder aus Gewürzen bezeichnet werden, ausschließlich aus Pflanzenteilen von Kräutern und Gewürzen.
Anders ist es bei „Gewürzzubereitungen“: Sie sind eine Mischung aus mindestens 60 Prozent Gewürzen, beinhalten aber auch weitere geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen.
Für „Gewürzsalze“ ist nur ein geringer Gewürzanteil von 15 Prozent vorgeschrieben. Einen großen Anteil macht Speisesalz aus, der bei über 40 Prozent liegen sollte.
„Würzen“ oder „Würzmischungen“ hingegen müssen gar keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten. Sie bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Salz oder anderen Trägerstoffen.
Zum Marktcheck (PDF, 12 MB) ➝ Marktcheck Gewürze