Dienstag, 28. Februar 2012

Lebensmittel-Kennzeichnung: Mehr Gewicht für die Erwartungen der Verbraucher

vzbv fordert zum 50. Jubiläum der Lebensmittelbuchkommission eine Reform des Gremiums
Berlin, 24.02.2012 – In der Deutschen Lebensmittelbuchkommission (DLBK) müssen Verbraucherinteressen ein größeres Gewicht erhalten.
Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des 50. Jubiläums des Gremiums. In diesem entscheiden Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kontrollbehörden und Verbraucherorganisationen über Regeln für die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelgruppen. „Die Wirtschaft hat erst kürzlich wieder verbraucherfreundliche Leitsätze blockiert“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Um dies in Zukunft zu verhindern, müsse Bundesverbraucherministerin Aigner die Geschäftsordnung ändern.


Bislang schreibt diese vor, dass „mehr als drei Viertel aller Mitglieder“ der Änderung eines Leitsatzes zustimmen müssen. Enthaltungen zählen als abgegebene Stimmen. Die Folge: Enthalten sich die Wirtschaftsvertreter geschlossen, können sie jede unliebsame Reform eines Leitsatzes blockieren. Dies war zuletzt bei dem auch vom Bundesverbraucherministerium (BMELV) unterstützten horizontalen Leitsatz der Fall, der allgemeine Grundsätze etablieren sollte. Der Entwurf sah unter anderem vor, dass die „Irreführungseignung einer Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung nach dem Gesamteindruck zu beurteilen (ist), den er auf den Verbraucher macht.“ Der Leitsatz hätte das Potential für Irreführung erheblich verringert. Allein die Wirtschaftsvertreter stellten sich quer.

Unabhängige Marktrecherchen erforderlich

Der vzbv fordert, dass in der Kommission Enthaltungen künftig nicht mehr in die Stimmenauswertung eingehen. Zudem sollten Abstimmungsergebnisse über Änderungsanträge öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus sollte die Kommission ein Budget für eigene Marktrecherchen erhalten, um eine unabhängige Expertise über Verbrauchererwartungen einholen zu können. Derzeit ist das Gremium häufig auf Informationen aus der Wirtschaft angewiesen, die jedoch nicht neutral sind.

Erwartungen von Verbrauchern

Das Portal www.lebensmittelklarheit.de dokumentiert seit vergangenem Sommer Fälle, in denen sich Verbraucher getäuscht fühlen, obwohl die Aufmachung der Produkte den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So erwarten Umfragen zufolge viele Verbraucher, dass etwa in einer Kalbswienerwurst 100 Prozent Kalbsfleisch verarbeitet ist. Tatsächlich sind es jedoch nur 15 Prozent, was den Vorgaben der Leitsätze der DLBK entspricht. „Verbraucher sind kritischer und qualitätsbewusster geworden. Das muss sich auch in der Kennzeichnung niederschlagen“, fordert Billen.

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