Montag, 13. Mai 2024

Schweizer Geldbußen werden nun auch in Deutschland vollstreckt

Seit dem 01.05.2024 können Entscheidungen der Schweiz, mit denen eine Geldbuße oder Geldstrafe wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs verhängt wurde, einschließlich Verfahrenskosten auch in Deutschland vollstreckt werden. 

Allerdings nur, wenn das Bußgeld samt Verfahrenskosten aus der Schweiz mind. 80 Schweizer Franken beträgt. Entsprechende Geldstrafen und Geldbußen aus Deutschland werden in der Schweiz vollstreckt, wenn sie inklusive Verfahrenskosten mind. 70 Euro betragen.

Erfasst werden sowohl gerichtliche als auch behördliche Entscheidungen über ab dem 1. Mai 2024 begangene Taten. Die Ersuchen können sich sowohl gegen natürliche als auch gegen juristische Personen richten. 

Quelle mit weiteren Details: 

Bundesamt für Justiz / Vollstreckungshilfe Geldforderungen zwischen Deutschland und der Schweiz

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