Donnerstag, 4. Juli 2024

Abos für Pflegehilfsmittelboxen: Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen

Nach § 40 Abs. 2 SGB X haben gesetzlich versicherte Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies können z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen sein - derzeit bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich.  

Wie die Verbraucherzentralen berichten, erhalten sie seit einiger Zeit vermehrt Hinweise von Verbrauchern, die telefonisch dazu gedrängt werden, einen Vertrag zur regelmäßigen Lieferung von Pflegehilfsmitteln abzuschließen.

Diese Anrufer geben sich teilweise als Mitarbeiter von Krankenkassen oder des medizinischen Dienstes aus. Sie können dermaßen dreist sein, im Namen der Angerufenen Anträge für die Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse zu stellen, um ihnen dann die Pflegehilfsmittelboxen zuzusenden. Obwohl die Betroffenen dies mehrmals abgelehnt haben.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt daher vor dieser Masche und gibt u.a. Tipps, was Verbraucher tun können, wenn ihnen ein solcher Vertrag untergeschoben wurde (mit kostenlosem Musterbrief, um dagegen vorzugehen):  

                  ➝   Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen 

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