Wie der Deutsche Bundestag in einer Pressemeldung (*) mitteilt, will die Bundesregierung mittels einer Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes in Zukunft die Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen.
Außerdem soll der Handel mit Tieren, die keine Nutztiere sind, nicht mehr auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen erlaubt werden.
( *) Quelle mit weiteren Details: ➝ Deutscher Bundestag, hib 508/2024