Dienstag, 5. August 2025

Änderungen seit 1. Juli 2025 bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit dem 1. Juli 2025 sind die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. 

Damit steht für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten (Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5) nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. 

Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind damit entfallen. Die Höhe des neuen gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt nun bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. 

Weitere Regelungen:

  • Die geltenden Voraussetzungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden so weit wie möglich angeglichen und vereinfacht. So wurde die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der zeitlichen Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen. Gleiches gilt beispielsweise für den Zeitraum der hälftigen Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege – auch diese erfolgt nun jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

  • Seit dem 1. Juli 2025 entfällt zudem die Erfordernis einer sechsmonatigen Vorpflegezeit vor der erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Damit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden.

  • Zeitgleich wurden Informations- und Transparenzregelungen eingeführt, die dazu dienen, dass die Pflegebedürftigen jederzeit im Blick behalten können, in welcher Höhe Leistungen über den Gemeinsamen Jahresbetrag durch Leistungserbringer abgerechnet werden.

 Quelle: Bundesminsiterim der Gesundheit 

Weitere Infos rund um das Thema Pflege 

                                             ➝ bundesgesundheitsministerium.de/online-ratgeber-pflege

Beliebteste Artikel