Mit einer kostenlosen App von der Bundesnetzagentur können Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist.
Dadurch können Betroffene Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.
Für den Nachweis einer Minderleistung sind grundsätzlich 30 Messungen notwendig. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit liegt vor, wenn an mindestens drei der fünf Messtage die vereinbarte geschätzte maximale Geschwindigkeit – verringert um bestimmte Abschläge – nicht erreicht wird.
Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig.
Weitere Infos dazu und die App gibt es hier: ➝ breitbandmessung.de/mobil-testen