Donnerstag, 4. September 2014

EuGH-Urteil zu Flugverspätungen: nicht die Landung zählt, sondern das Öffnen der Flugzeugtüre

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil genau festgelegt, wie die Zeit bei Flugverspätungen ermittelt wird: nicht die Landung zählt als "tatsächliche Ankunftszeit", sondern erst das Öffnen von mindestens einer Flugzeugtüre. Sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist. 

Damit gaben die Richter einem Passagier recht, der eine Entschädigung von einer Fluggesellschaft forderte, weil sich die Ankunft seines Fliegers am Zielflughafen um mehr als 3:00 Stunden verspätet hatte.

Die Fluggesellschaft hingegen wollte nicht zahlen, weil das Flugzeug mit einer Verspätung von 2:58 Stunden auf der Landebahn des Zielflughafens aufgesetzt hatte. Dazu muss man wissen, dass nach dem EU-Recht die Entschädigung erst ab einer Verspätung von drei Stunden fällig wird.

In diesem Fall bekam der Passagier recht, da zwischen Landung und Türe öffnen noch einige Minuten vergingen, was damit also einer tatsächlichen Verspätung von über 3:00 Stunden entspricht.

Die Pressemittelung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit den Details zum Fall:

Ebola-Fieber: Informationen über Krankheitserreger beim Menschen

Meldung von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

Die Ebola-Epidemie in West­afrika breitet sich immer stärker aus. Ein an Ebola erkrankter Patient aus West­afrika wird in Hamburg am Universitäts­klinikum Eppen­dorf behandelt. Angesichts dieser Ent­wick­lung informiert die  Bundes­zentrale für gesund­heit­liche Auf­klärung (BZgA) über die Krank­heit,  wie das Ebola-Fieber über­tragen wird, welche Krank­heits­zeichen es gibt, was man beachten muss und  wo man sich informieren kann. 

Die BZgA hat eine Bürger­infor­mation zum Ebola-Fieber in Zusammen­arbeit mit dem Bundes­ver­band der Ärztinnen und Ärzte des Öffent­lichen Gesund­heits­dienstes e.V. entwickelt. Der neue Erreger­steck­brief steht zum Down­load unter http://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/ebola-fieber

Stauprognose für 5. bis 7. September 2014

An diesem Wochenende erwartet der ADAC wieder viel Verkehr auf den deutschen Autobahnen, vor allem Urlaubsheimkehrern drohen Staus und Behinderungen. In Bremen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland enden in Kürze die Sommerferien, Bayern und Baden-Württemberg folgen in einer Woche.

Zudem sind noch einige Späturlauber, Wochenendausflügler und im Speziellen Bergwanderer in Richtung Süden unterwegs. Am Samstag müssen sich Autofahrer wieder auf schwere Brummis einstellen. Das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot ist ausgelaufen. Die Staustrecken sind laut dem Automobilclub:

Mittwoch, 3. September 2014

Individuellen Gesundheitsleistungen (IGel): Portal mit Infos und Beschwerdemöglichkeit

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind Behandlungen, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Wenn es medizinisch kein begründeter Fall ist, musss der Patient die Leistung(en) aus eigener Tasche zahlen.

Patienten werden so zu Kunden von Behandlungen, für die oft schon im Wartezimmer in Hochglanz-Broschüren oder per Bildschirm geworben wird. Hierbei entsteht u.a. das Problem, dass  Patienten oft schwer beurteilen können, ob die ärztlich vorgeschlagenen Leistungen notwendig und

Vorsicht, Nebenverdienst: Außer Spesen nichts gewesen!

Warnung vor unseriösen Jobangeboten

"Heimarbeit für alle, z.B. Falten und Kuvertieren von zu Hause. Freie Zeiteinteilung, sehr guter Verdienst" so oder so ähnlich werden in Zeitungsannoncen, am Telefon, im Internet oder auf dem Zettel hinterm Scheibenwischer immer wieder wahre Jobwunder versprochen. Vorsicht, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen. So ist jedwede Vorkasse für angeblich wichtige Informationen oder Bearbeitungsgebühren als Indiz für mangelnde Seriosität zu werten.

Dabei entwickeln unseriöse Anbieter viel Fantasie, wenn es darum geht, anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Verbraucherzentrale Thüringen verrät Ihnen die Tricks der unseriösen Anbieter:

• Übertriebene Verdienstmöglichkeiten

Meistens werden in den Anzeigen und Werbegesprächen leichte Tätigkeiten mit hohen Einnahmen versprochen, aber wenig Infos geliefert. Jobvermittler haben jedoch nichts zu

Dienstag, 2. September 2014

Diebstahl von Handy oder Tablet: IMEI-Nummer kann weiterhelfen

Die meisten Handys oder Tablets hierzulande besitzen eine eigene IMEI-Nummer (IMEI = International Mobile Station Equipment Identity). Dual-SIM-Handys besitzen zwei IMEI-Nummern. Bei einem Diebstal kann es sehr hilfreich sein, wenn man seine IMEI-Nummer(n) kennt und notiert hat.

Bei einigen Geräten geht das so: man gibt *#06# ein und schon (ohne Betätigung der Anruftaste) erscheint die inidviduelle, 15-stellige Seriennummer. Mit der kann jedes Mobilfunk-Handy oder internetfähige, mobile Endgeräte wie Tablets theoretisch eindeutig identifiziert werden. Notieren Sie sich diese Nummer und bewahren Sie sie sicher auf, damit Sie diese bei Diebstahl der Polizei mitteilen können. 

In einigen Ländern und bei manchen Providern besteht auch noch die Möglichkeit, mit

Fruchtpüree aus dem Quetschbeutel

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat durch einen Test herausgefunden, dass Fruchtpürees aus dem Quetschbeutel überflüssig und zu teuer sind. In einem Marktcheck hat die Verbraucherzentrale dazu stichprobenartig sogenannte Quetschies überprüft. Sie kam zu dem Ergebnis: Die Beutel kosten viel mehr als die üblichen Gläschen oder frisches Obst. Zudem ist das ständige Nuckeln an den Packungen für Kleinkinder ungesund.

Anneke von Reeken, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Bei Quetschies handelt es sich um ein weiteres Kinderlebensmittel, welches überflüssig und dazu noch überteuert ist. Hinzu kommt, dass die Kaumuskulatur und damit die Sprachentwicklung von Kleinkindern gefördert werden, wenn sie Obststückchen knabbern. Diese Wirkung erzielt kein Quetschie".  Zudem kann regelmäßiges Nuckeln an Quetschies Karies verursachen, weil die Zähne vom

Umweltbundesamt: Neue Anforderungen an alte Öfen ab 1. Januar 2015

Wie das Umweltbundesamt mitteilt, gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen.

Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Quelle und ganze Mitteilung: Umweltbundesamt / alte Öfen

Montag, 1. September 2014

Energieausweis für Wohngebäude: In vier von zehn Anzeigen fehlen Pflichtangaben - Verbraucher trauen sich Deutung nicht zu

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nach zwei Untersuchungen festgestellt, dass zu selten vorgeschriebene Angaben zur Energieeffizienz auf dem Immobilienmarkt tatsächlich gemacht werden. Und selbst wenn diese Werte vorliegen, seien sie für Käufer und Mieter schwierig einzuschätzen.

Quelle und ganzer Bericht dazu (mit Link zu ausführlichen Informationen zum Energieausweis am Ende): vz Nordrhein-Westfalen / Energieausweis für Wohngebäude

Spam Ordner: Erst prüfen, dann löschen!

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

 Erst prüfen, dann löschen. Wenn Sie ein geschäftliches E-Mail-Konto führen, müssen Sie täglich auch Ihren Spam Ordner nach fehlgeleiteten E-Mails durchsuchen.

Das Landgericht Bonn verurteilte ein Unternehmen auf Schadenersatz, da eine wichtige E-Mail im Spam Ordner nicht rechtzeitig gefunden wurde.

Vgl.: Landgericht Bonn, Az.: 15 0 189/13

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