Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Erst prüfen, dann löschen. Wenn Sie ein geschäftliches E-Mail-Konto führen, müssen Sie täglich auch Ihren Spam Ordner nach fehlgeleiteten E-Mails durchsuchen.
Das Landgericht Bonn verurteilte ein Unternehmen auf Schadenersatz, da eine wichtige E-Mail im Spam Ordner nicht rechtzeitig gefunden wurde.
Vgl.: Landgericht Bonn, Az.: 15 0 189/13
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