In verschiedenen Verfahren war nach eigenen Angaben der Behörde das Thema Nachfragemacht bereits Gegenstand der kartellrechtlichen Bewertung. Z.B. bei der Fusion von Edeka und Trinkgut, der Überprüfung der geplanten Beschaffungskooperation zwischen Rewe und Wasgau oder zuletzt dem Missbrauchsverfahren gegen Edeka wegen Verstoß gegen das Anzapfverbot
Wie das Bundeskartellamts weiter mitteilt, gibt es eine intensive politische Diskussion über das Thema – auf der europäischen Ebene führte dies bereits zu konkreteren Forderungen nach einer Regulierung oder Selbstverpflichtung der Branche zu „fair practices“ bei den Verhandlungen.
Für das Bundeskartellamt belegen die Ergebnisse der Sektoruntersuchung,:
- dass die heute bereits hoch konzentrierte Marktstruktur auf den Lebensmitteleinzelhandelsmärkten Gefahr läuft, sich weiter zu verschlechtern.
- dass Strukturvorteile der großen Händler in den Verhandlungen mit Markenherstellern genutzt werden können.
- dass die strenge Linie des Bundeskartellamtes in der Fallpraxis konsequent fortgesetzt werden muss.
Einen kurzen Überblick über die Ergebnisse der Studie finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der Sektoruntersuchung finden Sie hier.
Der vollständige Bericht ist hier veröffentlicht.
Quelle: Bundeskartellamt