Bei der Verbraucherzentrale Schlewig-Holstein melden sich nach eigenen Angaben immer wieder Betroffene, die nach einem Anbieterwechsel plötzlich höhere Abschläge für Gas oder Strom zahlen sollen. Dabei habe sich faktisch nichts an deren Verbrauch geändert.
Auf Nachfrage der Kunden behauptete ein Unternehmen, der Netzbetreiber habe höhere Verbrauchswerte übermittelt. Deshalb nun die höheren Abschläge. Die Verbraucherzentrale dazu: dieses Vorgehen lässt vermuten, dass sich das Unternehmen durch die erhöhten monatlichen Beiträge ein zinsloses Darlehen auf Kosten der Verbraucher verschafft hat.
Dies widerspricht dem Energiewirtschaftsgesetz, wie jetzt auch das Landgericht Düsseldorf (Az: 12 O 474/12, nicht rechtskräftig) auf die Klage der Verbraucherzentrale NRW feststellte.
Quelle und ganze Meldung mit den Details: vz Schleswig-Holstein
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