Donnerstag, 11. September 2014

Vertragsschluss auf Messen kann teuer werden

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mahnt Verbraucher zur Vorsicht, wenn sie an Messeständen mit den Ausstellern Verträge schließen möchten.

Oft wirkt der Messepreis wie ein unschlagbares Angebot.  Um sich diesen zu sichern, geben Besucher von Messen tatsächlich schon am Messestand ihre Unterschrift ab.

Sie schließen Verträge über den Kauf von Baustoffen, Baumaterialien oder aber für eine Einbauleistung wie die Installation eines neuen Bades, einer Heizung oder eines Ofens.  Wie die Verbraucherzentrale berichtet, sind ihr sogar Fälle bekannt, wo über den Messetisch hinweg schnell ein Kaufvertrag über ein Fertighaus geschlossen wurde – ohne jedoch ein passendes Grundstück zu besitzen.

Dabei gibt es einen Haken: in vielen Fällen ist der Rücktritt eines unbedachten Entschlusses innerhalb 14 Tagen nicht möglich. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt:

Bei Messen haben Kunden meist kein Rücktrittsrecht. Das Widerrufsrecht, das an der Haustür oder bei Freizeitveranstaltungen gilt, greift in der Regel bei Messen nicht. Denn Gerichte sehen solche Messen in der Regel nicht als Freizeitveranstaltung – obwohl sie das für die meisten Besucher sind. Das hat der Bundesgerichtshof beispielsweise für die Grüne Woche in Berlin festgestellt (Az. VIII ZR 199/01).

Selbst wenn man auf einer Messe erst einmal eine Leistung reserviert, kann man schon in eine kostspielige Falle tappen. Potenziellen Immobilienkäufer, die sich noch Bedenkzeit erbitten, müssen bei den meisten Bauträgern eine Reservierungsgebühr zahlen oder Vorverträge schließen. Diese Bedenkzeit erkauft man sich sehr teuer; 1000,- und 3000,- Euro sind durchaus üblich. Doch die Rechtsprechung stellt einige Anforderungen an die Wirksamkeit einer Reservierungsvereinbarung. Daher sollte diese rechtlich geprüft werden, wenn man als Verbraucher feststellt, dass das Messeangebot doch nicht überzeugend ist.

Unabhängiger Rat und eine gutachterliche Prüfung von Bauverträgen oder Bau- und Leistungsbeschreibungen empfiehlt sich grundsätzlich bei einem bedeutenden Geschäft wie dem Bau oder Umbau eines Hauses. Wer will schon einen Auftrag über ein Haus ohne Bodenplatte erteilen oder auf einen Bauunternehmer reinfallen, der kurz vor der Insolvenz steht? Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. bietet die schriftliche Prüfung von Bauverträgen an.

Quelle: vz Schleswig-Holstein

Tipp: Verbraucherzentralen in den anderen Bundesländern finden Sie hier (informieren Sie sich bitte  auf der jeweiligen Seite der Verbraucherzentrale über deren Beratungsangebote; denn Angebote und Kosten dafür könnten variieren): http://www.verbraucherzentrale.de/home

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