Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) sind Behandlungen, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Wenn es medizinisch kein begründeter Fall ist, musss der Patient die Leistung(en) aus eigener Tasche zahlen.
Patienten werden so zu Kunden von Behandlungen, für die oft schon im Wartezimmer in Hochglanz-Broschüren oder per Bildschirm geworben wird. Hierbei entsteht u.a. das Problem, dass Patienten oft schwer beurteilen können, ob die ärztlich vorgeschlagenen Leistungen notwendig und
für sie persönlich empfehlenswert sind.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Online-Portal eingerichtet (http://www.vz-nrw.de/igel-aerger), in dem gezielt Erfahrungen von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung gesammelt werden. Auf einer eigens eingerichteten "Beschwerde-Pinnwand" haben Sie online die Möglichkeit (auch anonym), ihre negativen Erfahrungen zum Thema Igel zu schildern. Dort können Sie auch die bereits veröffentlichten Beschwerden anderer Patienten lesen.
Zudem bietet das Portal umfassende und wichtige Infos über die IGel, es gibt Tipps für Patienten, Marktchecks, Umfragen und die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen. Gefördert wird das Portal durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
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