Mittwoch, 10. Juni 2015

Poststreik: keine Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Zustellung

Die Gewerkschaft ver.di hat die Postbediensteten zu einem unbefristeten Streik aufgerufen. Die Folgen für Verbraucher: Briefe und Pakete kommen später an. Zwar soll es sich nur um eine Verzögerung bei den Zustellungen von 1 - 2 Werktagen handeln; aber selbst bei dieser relativ knappen Zeitspanne können unter Umständen wichtige Fristen (zum Beispiel für die Kündigung eines Zeitschriftenabonnements oder eines Mobilfunkvertrags) verpasst werden.

Hier gibt es wichtige Infos und Tipps von der Verbraucherzentrale Baden-Württembert zum Post-Streik:

Waggon-Klettern und S-Bahn-Surfen - Gefährlicher Leichtsinn mit schweren Folgen

Nach eigenen Angaben verzeichnet die Bundespoliei fast monatlich einen „Bahnstromunfall“ von Kindern, Jugendlichen, aber auch von Heranwachsenden und Erwachsenen, die auf das Klettern auf Bahn- Waggons, Strommasten oder das S-Bahn-Surfen zurückzuführen sind.

Dabei werden die Gefahren, die von Stromleitungen ausgehen, oft völlig unterschätzt oder sind nicht bekannt. Bereits die Nähe zu Bahn-Oberleitungen, z. B. durch das Klettern auf Bahn-Waggons, genügt für einen Stromüberschlag. Dazu muss die Bahn-Oberleitung nicht einmal berührt werden. Die Gefahren, die von Bahn-Oberleitungen ausgehen, sind also nicht sichtbar.

Dienstag, 9. Juni 2015

Quo vadis Prokonanleger - Verkauf oder Genossenschaft?

Es bleibt spannend in Sachen PROKON: obwohl feststeht, dass ca. 50 % des angelegten Geldes gerettet ist, steht für die Gläubiger eine wegweisende Entscheidung bevor. Am  02. Juli 2015 gibt es eine Gläubigerversammlung mit einer Abstimmung über die vorgelegten Insolvenzpläne.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nimmt dies zum Anlass, um einige unabhängige Informationen zu geben, damit betroffene Verbraucher bei der Abstimmung das eigene Stimmrecht optimal nutzen können:

Alle reden über Antibiotikaresistenz: was ist das eigentlich?

Zur Behandlung von Infektionen beim Menschen, die durch Bakterien verursacht werden sind Antibiotika oft lebensrettende Arzneimittel. Denn Sie töten krankmachende Bakterien oder hemmen ihre Vermehrung so stark, dass die körpereigene Abwehr die Infektion eindämmen und schließlich besiegen kann.

Von einer Antibiotikaresistenz spricht man, wenn Bakterien sich so verändern, dass diese sich gegen die Wirkung des Arzneimittels schützen können. Wenn es dann wirklich darauf ankommt, können die Antibiotika nicht mehr helfen.

2 Rückrufe, 1 Rückruf-Erweiterung

  • Rückruf bei LIDL: "Gutknecht Köttbullar, tiefgefroren, 1000g" MHD 17.10.2015, Charge 35810267. Details: hier
  • TEDI ruft Mädchen-Bastelset zurück. Verkauft wurde es ab dem 27.02.2015 bis zum 01.06.2015. Details: hier
  • PENNY erweitert Produktrückruf vom 29. Mai 2015 und ruft nun sämtliche Chargen der „Choco´la Ganze Nuss Schokolade, 100g“ zurück. Update-Details: hier

Montag, 8. Juni 2015

Online-Debatte: Wie können wir „ressourcenschonend“ leben?

Soll der Staat die gesetzliche Garantiezeit deutlich verschärfen und stärker in Produktstandards eingreifen? Wie lassen sich Abfälle in Haushalten und Unternehmen leichter vermeiden? Diese und andere Fragen diskutieren Bürgerinnen und Bürger ab sofort online auf www.gespraechstoff-ressourcen.de im Rahmen des Bürgerdialogs „GesprächStoff: Ressourcenschonend leben“.

Der im Bürgerdialog erarbeitete „Bürgerratschlag“ fließt in die Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II) ein. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Aus gutem Grund geben wir Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, ein Regierungsprogramm mit ihren Ideen weiterzuentwickeln. Die Frage, wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und damit das Recht auf Entwicklung und Wohlstand aller Menschen sichern, geht uns alle an. Der Bürgerdialog zur Ressourcenschonung bietet dafür das passende Forum.“

Ärger bei der Umstellung von Telefonanschlüssen auf IP-Technik

Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden

Telekommunikationsanbieter stellen Telefon- und Internetanschlüsse bis 2018 auf IP-Technik um, weil die Wartung alter Kabelverzweiger und Hausanschlüsse aus Kupferdraht zu teuer geworden ist.

Wie die Verbraucherzentrale Hessen aufgrund der Verbraucherbeschwerden mitteilt, funktioniert hierbei offenbar nicht alles reibungslos: Informationen über die anstehenden Änderungen und Folgekosten sind teils unzureichend, der Anschluss fällt wochenlang aus, plötzlich ist ein Anrufbeantworter geschaltet, von dem der Kunde nichts weiß, oder Hausnotrufe funktionieren nicht mehr.

Sonntag, 7. Juni 2015

Rückruf: NUTRICIA-Spezialnahrung für Säuglinge und Kinder

Die Nutricia GmbH ruft bestimmte Chargen folgender Produkte zurück:
  • NutriniMax 500 ml Pack Artikelnummer 65748, MHD: 03/12/2015, Los Nr.: 100492033
  • Infatrini 500 ml Pack Artikelnummer 574846, MHD: 08/02/2016, Los Nr.: 100505227
Grund für den Rückruf: Die Analysen des Untersuchungsamts ergaben eine Kontamination mit Salmonellen. Quelle und weitere Infos: lebensmittelwarnung.de

Samstag, 6. Juni 2015

Grenzkontrollen wegen G 7-Gipfel: Bundespolizei zieht Zwischenbilanz

Wegen des G7-Gipfels wurden vorübergehende Grenzkontrollen vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen eingeführt.

Wir berichteten bereits hier darüber, dass sich diese Sicherheitsmaßnahme, die ursprünglich potenzielle Gewalttäter bei der Einreise in die BRD hindern sollte, bislang eher als Großschlag gegen Schleuser und Schmuggler entpuppte.

Nun hat die Bundespolizei eine Zwischenbilanz gezogen und veröffentlichte die Zahlen der bei den Kontrollen erwischten Verstöße/Delikte und Polizeiliche Maßnahmen:

EuGH verlangt klare Angaben auf Lebensmitteln

Ein wegweisendes Urteil zugunsten der Verbraucher: der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Etikettierung eines Lebensmittels den Verbraucher nicht irreführen darf, indem z.B. Bilder von Früchten auf dem Ettikett des Produkts dargestellt werden - obwohl sie nicht im Lebensmittel vorhanden sind.

Der Fall zu dem Urteil: der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat die Firma Teekanne verklagt, weil diese u.a. einen Früchtetee namens „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ vertrieb, auf dessen Verpackung Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet waren.

Dazu gab es die die Angaben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, „Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack“ und „nur natürliche Zutaten“. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen.

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