Philips ruft sls freiwillige Vorsichtsmaßnahme alle sieben digitale Video-Babyphone-Modelle der Serie SCD620 zurück, die im Zeitraum vom Januar 2016 bis März 2018 produziert wurden. Zu den möglicherweise betroffenen Produkten zählen:
SCD620/79
SCD620/78
SCD620/93
SCD620/52
SCD620/26
SCD620/05
SCD620/01
Philips wird für betroffene Produkte einen
kostenlosen Ersatz zur Verfügung stellen.
Weitere Infos zur genaueren Identifikation der betroffenen Geräte:
Mittwoch, 8. Januar 2020
Rückruf via Decathlon: Fahrrad-Kindersitz "100 B’CLIP"
Weil es bei dem Produkt in sehr seltenen Fällen zu einem Bruch des Befestigungspunkts des Verschlusses für die Sitzgurte kommen kann, ruft Decathlon zurück:
- Fahrrad-Kindersitz 100 B’CLIP, Marke: B’TWIN
Produktreferenz: 8486914
Artikelnummer: 2538309
Dienstag, 7. Januar 2020
Das ändert sich 2020 für Verbraucher
Das neue Jahr ist noch sehr jung und viele Verbraucher sind daher noch nicht so ganz "auf der Höhe", was für Änderungen und Neuerungen auf sie zukommen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf dieser Seite die wichtigsten Änderungen sehr übersichtlich und informativ zusammengestellt:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf dieser Seite die wichtigsten Änderungen sehr übersichtlich und informativ zusammengestellt:
Montag, 6. Januar 2020
Förderung beim Weiterbildungsstipendium erhöht
Die Förderung beim Weiterbildungsstipendium hat sich zum Jahresbeginn 2020 erhöht: Die maximale Förderhöhe steigt von 7.200 Euro auf 8.100 Euro. Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Und noch etwas ist neu: Weiterbildungen im Ausland werden erleichtert. Intensivsprachkurse oder berufsbezogene Weiterbildungen können auch im Ausland absolviert werden. Damit soll gleichzeitig das Sammeln von Auslandserfahrung erleichtert werden.
Nähere Infos darüber gibt es hier:
Und noch etwas ist neu: Weiterbildungen im Ausland werden erleichtert. Intensivsprachkurse oder berufsbezogene Weiterbildungen können auch im Ausland absolviert werden. Damit soll gleichzeitig das Sammeln von Auslandserfahrung erleichtert werden.
Nähere Infos darüber gibt es hier:
Samstag, 4. Januar 2020
Gesundheit: Mehr Bewegung in 2020!
Einer der Top-Vorsätze zum Jahreswechsel war sicherlich wieder: Im nächsten Jahr mehr bewegen und Sport treiben. Im Winter fällt das vielen Menschen schwerer, aber auch dann ist Bewegung wichtig, um gesund und fit zu bleiben.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät, zwei bis drei Mal pro Woche körperlich aktiv zu sein. Wer es langsamer angehen möchte, kann den eigenen Alltag bewegter gestalten.
Dafür bietet die BZgA viele einfache Übungen für drinnen und draußen, für Arbeitsplatz und Freizeit. Infos auf den BZgA-Portalen zur Männer- und Frauengesundheit sowie aelter-werden-in-balance.de:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät, zwei bis drei Mal pro Woche körperlich aktiv zu sein. Wer es langsamer angehen möchte, kann den eigenen Alltag bewegter gestalten.
Dafür bietet die BZgA viele einfache Übungen für drinnen und draußen, für Arbeitsplatz und Freizeit. Infos auf den BZgA-Portalen zur Männer- und Frauengesundheit sowie aelter-werden-in-balance.de:
Freitag, 3. Januar 2020
Gesetzliche Änderungen für Bürger in 2020
Das neue Jahr hat begonnen - und damit ändert sich wieder so einiges für Bürger. Das Bundesfinanzministerium hat hier eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:
Wochenreport 01/2020
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Rückruf via Aldi Nord: Gourmet Medjoul Datteln, 300g.
Details: hier
- Rückruf via Lidl: „Meine Käserei Brie de Nangis, französischer Weichkäse mit Rohmilch hergestellt, ca. 100g“. Details (PDF, 550 KB): Klick
- Rückruf via REWE-Märkte (gehört u.a. auch Edeka dazu): Ja! Mandeln gehackt, 100g.
Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2020 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 2. Januar 2020
Bundesnetzagentur: Zahl der Beschwerden über Postdienstleistungen ist 2019 erneut angestiegen
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, stieg die Zahl der Post-Beschwerden im Jahr 2019 erneut an. Demnach gingen zum 15. Dezember 2019 satte 17.167 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Die Zahl der Schlichtungsanträge betrug 1.398.
(Zum Vergleich: Die Anzahl der Beschwerden im gesamten Vorjahr 2018 betrug 12.615 Beschwerden. Im Jahr 2017 waren es 6.100 Beschwerden. )
Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent der Beschwerdegründe betrafen Pakete. Häufigster Grund für die Beschwerden waren laut Bundesnetzagentur verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie die nicht versuchte sog. Haustürzustellung; d. h. die direkte Paketzustellung an der Empfängeradresse.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren der Verlust bzw. die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets. Allerdings schließt die Mehrheit der großen Paketdienstleister ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
Dadurch wird den Kunden die einzige Möglichkeit genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.
Kontaktdaten
(Zum Vergleich: Die Anzahl der Beschwerden im gesamten Vorjahr 2018 betrug 12.615 Beschwerden. Im Jahr 2017 waren es 6.100 Beschwerden. )
Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent der Beschwerdegründe betrafen Pakete. Häufigster Grund für die Beschwerden waren laut Bundesnetzagentur verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie die nicht versuchte sog. Haustürzustellung; d. h. die direkte Paketzustellung an der Empfängeradresse.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, sind die häufigsten Gründe für ein Schlichtungsbegehren der Verlust bzw. die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets. Allerdings schließt die Mehrheit der großen Paketdienstleister ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
Dadurch wird den Kunden die einzige Möglichkeit genommen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.
Kontaktdaten
- Verbraucher sollten Beschwerden bevorzugt elektronisch über ein Online-Formular an den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur richten. Das Formular ist unter „Kontakt“ auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/post-verbraucherservice verlinkt.
- Auch die Schlichtungsstelle Post stellt ein Online-Formular für einen
Schlichtungsantrag zur Verfügung. Dieses befindet sich unter „Kontakt“
auf
www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle.
Radfahren im Winter: Über 60 Prozent verzichten
Eine Umfrage des ADAC unter 4000 Personen hat ergeben, dass für 61 Prozent das Radeln in der kalten Jahreszeit kein Thema ist. Als Hauptgründe für den Verzicht nennen die Befragten Schnee, Matsch und niedrige Temperaturen. Diejenigen, die trotzdem in die Pedale treten, sind hauptsächlich von schlecht geräumten und gestreuten Radwegen genervt.
Demnach fürchtet jeder zweite dieser Abgehärteten einen Sturz wegen Glätte. Ein besserer Winter-dienst könnte helfen; denn bisher radeln nur acht Prozent der Bevölkerung an mindestens drei Tagen pro Woche. Von Kälte fühlt sich nur jeder Zehnte beeinträchtigt.
Auch noch auffällig ist, dass je nach Wohnumfeld die Ergebnisse der Befragung variieren: So fahren im Winter in Städten mehr Menschen regelmäßig mit dem Rad als am Stadtrand - und dort mehr als auf dem Land. Wer im Winter das Radfahren einstellt, benutzt als Städter ersatzweise öffentliche Verkehrsmittel. Landbewohner weichen in der kalten Jahreszeit eher auf das Auto aus.
Quelle: ADAC
Tipps, worauf Radfahrer im Winter achten sollten, hat der Automobilclub hier zusammengestellt:
Demnach fürchtet jeder zweite dieser Abgehärteten einen Sturz wegen Glätte. Ein besserer Winter-dienst könnte helfen; denn bisher radeln nur acht Prozent der Bevölkerung an mindestens drei Tagen pro Woche. Von Kälte fühlt sich nur jeder Zehnte beeinträchtigt.
Auch noch auffällig ist, dass je nach Wohnumfeld die Ergebnisse der Befragung variieren: So fahren im Winter in Städten mehr Menschen regelmäßig mit dem Rad als am Stadtrand - und dort mehr als auf dem Land. Wer im Winter das Radfahren einstellt, benutzt als Städter ersatzweise öffentliche Verkehrsmittel. Landbewohner weichen in der kalten Jahreszeit eher auf das Auto aus.
Quelle: ADAC
Tipps, worauf Radfahrer im Winter achten sollten, hat der Automobilclub hier zusammengestellt:
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