- Süßware FINDIKLI PESTIL 12 x 300g
MHD: 12.02.2021, 20.04.2021, 01.07.2021
14.08.2021, 07.10.2021, 07.11.2021
Artikelnummer: 0147101 | Barcode: 8697436552764
Freitag, 8. Januar 2021
Achtung, Allergiker (Erdnuss):
Rückruf Süßware FINDIKLI PESTIL 12 x 300g
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Diesmal über ...
- Elektronische Patientenakte (ePA) kommt
- Elektronische Patientenakte: Sicherheitslücken in Arztpraxen
- Erpressung bei der Funke Mediengruppe
- Cyberattacke auf die Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
- Sicherheitslücken bei vielen vernetzten Türklingeln
Wochenreport 01/2021
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:
- Rückruf via EDEKA / Marktkauf:
Babynahrung "EDEKA Bio Heidelbeere in Birne, 190g-Glas",
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022
Details: hier
Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):
➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2021 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 7. Januar 2021
Tipps: möglichst sichere Passwörter erstellen
Wer sich Passwörter wie "12345", "Passwort" oder "asdfg" "ausdenkt", hat wahrscheinlich die letzten Jahre auf dem Mond verbracht.
Zudem soll es noch immer risikofreudige Menschen geben, die das gleiche Passwort für etliche Dienste im Internet verwenden - sei es nun für E-Mail-Accounts, Online-Banking, Online-Shopping oder für Plattformen von Online-Meetings.
So macht man es Kriminellen im Internet besonders einfach, an Daten zu gelangen. Besser ist es, viele unterschiedliche Passwörter zu nutzen, die dann auch noch stark (= möglichst schwer zu erraten / knacken) sind.
Tipps von der Polizei, um ein möglichst sicheres Passwort zu erstellen:
- Ein Passwort sollte aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen enthalten.
Tipp: Da es deswegen schwer zu merken ist gibt es einen Trick: Erstellen Sie einen kompletten Passwortsatz (z. B. Ich hab Bock auf 2Döner &3Pommes rot-weiß!) und verwenden Sie nur die Anfangsbuchstaben der einzelnen Wörter (IhBa2D&3Pr-w!). Bitte nutzen Sie nicht dieses Beispiel-Passwort, sondern erstellen eigene.
- Für jeden Zugang ein neues Passwort nutzen.
Erstellen Sie möglichst für jedes Profil im Internet ein eigenes Passwort. Damit verringern Sie das Risiko, dass Kriminelle in Ihre sämtlichen Accounts eindringen können, wenn es einmal zu einer Sicherheitslücke in einem Portal kommt.
- Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten
Viele Kriminelle haben ein Interesse an Ihren persönlichen Daten. Achten Sie daher darauf, bei Onlinekäufen und Registrierungen nur die wirklich erforderlichen Daten anzugeben.
- Nutzen Sie, wenn möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)
Viele Online-Händler bieten Ihnen die 2FA an: Sie geben beim Login zunächst Ihr persönliches Passwort ein und erhalten anschließend z.B. einen Zugangscode auf Ihr Smartphone, den Sie zusätzlich eintippen. Aktivieren Sie unbedingt dieses Verfahren, um im Internet auf Nummer sicher zu gehen.
- Sie können sich Bilder besser merken?
Dann setzen Sie Ihren Passwort-Satz mit Hilfe von Emojis in ein Bilderrätsel um. Die einzelnen Bilder bieten Ihnen eine wertvolle Gedächtnisstütze und erschweren Kriminellen den Missbrauch.
Mehr Informationen gibt es auf mach-dein-passwort-stark.de
Mittwoch, 6. Januar 2021
Corona-Maßnahmen verlängert und teilweise verstärkt
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich darauf geeinigt, dass die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und teilweise verschärft werden. Es bleibt denmach das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.*
Folgendes haben Bund und Länder im einzelnen beschlossen:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Die Länder werden alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31. Januar 2021 verlängern.
- Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
- In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
- Für Alten- und
Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis
die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen
sind, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine
besondere Bedeutung zu. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die
personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen.
Deshalb werden Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen. - Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
- In
den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem
Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen
Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der
Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in
allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen.
1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2020. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. - Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
- Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
- Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach
Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden
zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein
negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht
bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die
Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den
Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021
umgesetzt.
Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. - Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Quelle: Deutsche Bundesregierung, 05.01.2021
*Anm. v-mag: Aufgrund der zurückliegenden Feiertage wird laut Bundesregierung erst ab dem 17. Januar
eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben. Die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) werden hier veröffentlicht: RKI COVID-19 Germany
Pandemie: Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen haben stark zugenommen
Wie aus einer Antwort der Deutsche Bundesregierung (komplett: PDF, 260 KB) auf einer kleinen Anfrage der FDP unter anderem hervorgeht, hat die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen.
Laut der repräsentativen Studie "Corona und Psyche" zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor.
Dienstag, 5. Januar 2021
Wegen Strahlenbelastung: maximal 2 Paranüsse pro Tag
Mit allem, was man isst oder trinkt wird der Körper mit Strahlung belastet. Das kommt daher, dass in der Biosphäre und in der Erde schon von Natur aus entsprechende Radionuklide enthalten sind.
Und nun kommen wir zur Paranuss; sie ist bei vielen Menschen beliebt und erinnert vom Geschmack und dem Aussehen her an Walnüsse.
Allerdings haben es Paranüsse strahlentechnisch gesehen buchstäblich "in sich": Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) können Paranüsse mit spezifischen Aktivitäten von einigen 10 Becquerel Radium-226 beziehungsweise Radium-228 pro Kilogramm Frischmasse rund 1.000-fach höhere Radiumgehalte als die Gesamtnahrung in Deutschland aufweisen.
Bei dem Verzehr von nicht mehr als 2 Paranüssen pro Tag sei allerdings nicht mit negativen Folgen zu rechnen.
Mehr zu diesem Thema auf der Webseite vom BfS:
Montag, 4. Januar 2021
Übungsprogramm: Gut bewegt ins neue Jahr
"Mehr körperliche Bewegung" - dieser Vorsatz fürs neue Jahr stand bei vielen Menschen ganz oben auf der Liste. Sicherlich auch, weil durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen Gesundheits-und Sportkurse, Radtouren oder Wanderungen im Freundeskreis vielfach eingeschränkt sind oder komplett ausfallen. Da braucht es oft ein wenig "Ansporn", um selbst
aktiv zu werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher auf ihrem Portal "Gesund und aktiv älter werden" ein 3-Wochen-Bewegungs-Programm zusammengestellt.
Es zeigt zahlreiche Bewegungsübungen für zu Hause und draußen, um die eigene Fitness zu stärken (mit Anleitungs-Videos und natürlich auch für jüngere Menschen geeignet):
Samstag, 2. Januar 2021
Wohngelderhöhung: 2021 durchschnittlich 12 Euro mehr pro Monat
Am 1. Januar 2021 ist die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft getreten, die eine Erhöhung des Wohngeldes für über 1 Million Wohngeldempfänger mit sich bringt. Das Wohngeldvolumen wird insgesamt um 10 Prozent - rund 120 Millionen Euro jährlich – erhöht. Ein 2-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich 12 Euro mehr Wohngeld pro Monat.
Durch die Erhöhung sollen Wohngeldempfänger aufgrund der ebenfalls ab 01.01.2021 eingeführten CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme bei den Heizkosten entlastet werden.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt automatisch. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich.
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