Montag, 4. Juli 2022

Neue EU-Verordnung: Handynutzung EU-weit zum selben Preis & Qualität wie zu Hause

Seit dem 1. Juli 2022 können Verbraucher nicht nur wie bisher ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken und das Internet nutzen, sondern werden dies auch in der gleichen Qualität tun können wie sie es zu Hause gewohnt sind. "

"Rechtzeitig zur Urlaubszeit zahlen Reisende in der EU für Anrufe, SMS und Datendienste nicht nur dieselben Preise wie zu Hause, sondern erhalten auch dieselbe Qualität. Wer zu Hause 5G nutzt, soll auch im europäischen Ausland 5G nutzen können, "sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist, dass ab 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie zu Hause. Den europäischen Verbrauchern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist. 

Die Bundesnetzagentur, als in Deutschland zur Sicherstellung der Roaming-Regelungen Verantwortliche, hat auf ihrem Verbraucherportal Informationen zum Roaming in der Europäischen Union zusammengefasst sowie eine Sammlung mit Fragen und Antworten zur neuen Roaming-Verordnung zusammengestellt: ➝ www.bundesnetzagentur.de/roamingverordnung    

Quelle: Bundesnetzagentur

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