Dienstag, 28. Januar 2025

Drittanbieter für Nachsendeauftrag und Co: Viel Geld für wenig Leistung

Wer umzieht, muss auch einiges an Bürokratie erledigen; beisipielsweise den Internetanschluss ummelden, einen Nachsendeauftrag einrichten oder die Daten für den Rundfunkbeitrag ändern. 

Wer dann im Internet googelt, wie und wo man dies erledigen soll, bekommt dank Werbeanzeigen meist ganz oben Webseiten von Dienstleistern angezeigt, die ihren Service anbieten um - natürlich gegen Bezahlung - die jeweils benötigte Ummeldung für ihre Kunden zu erledigen. 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass manche dieser Drittanbieter nichts anderes tun, als die für die Ummeldung benötigten Daten ihrer Kunden an die entsprechende Ummelde-Stelle weiterzuleiten - ohne weitere Leistungen für das zusätzliche Geld zu erbringen.

So sollte eine Verbraucherin 116 Euro für einen Nachsendeauftrag für sechs Monate an einen dieser Dienstleister zahlen - wobei der gleiche Service direkt bei der Post einmalig nur 28,90 Euro gekostet hätte. 

Nachdem die Verbraucherzentrale diesen Dienstleister* abgemahnt hatte, weil er vor Vertragsabschluss nicht klar über die tatsächliche Dienstleistung und den Gesamtpreis informiert hatte und er daraufhin keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale nun ➝ Klage gegen ihn eigereicht.

Fazit: Manche der vermeintlichen Dienstleistungen sind beim Originalanbieter deutlich günstiger, andere sind sogar kostenlos; wie beispielsweise die ➝ Änderung der Daten für den Rundfunkbeitrag, die ➝ Schufa-Auskunft ➝ die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ("Punkte in Flensburg") oder der ➝ Antrag für Kinderzuschlag.

* Dieser spezielle Dienstleister ist auch noch im Bereich Wohngeld (➝ siehe) sowie Rundfunkbeitrag (➝ siehe Sammelklage ) tätig (Stand: 28.01.2025). 

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