Donnerstag, 11. Dezember 2025

Unfälle mit E-Scootern: Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung vorgelegt

E-Scooter polarisieren: Viele schätzen sie als praktisches Fortbewegungsmittel, andere ärgern sich über manchmal leichtsinniges Fahrverhalten der Scooter-Fahrer und rücksichtslos abgestellte Geräte auf Gehwegen. Denn selbst erlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter stellen gerade für Menschen mit (Seh-)Behinderungen, Barrieren dar, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen können. 

Im derzeit geltenden Recht sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Sie profitieren von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV )hat daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit bei Unfällen mit E-Scootern Geschädigte es zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Dafür soll insbesondere die Haftung der Halter von E-Scootern verschärft werden, ferner die Haftung von E-Scooter-Fahrern.

Halter von E-Scootern sollen künftig für Schäden haften, egal ob sie selbst ein Verschulden trifft oder nicht (Gefährdungshaftung). Halter von E-Scootern sind unter anderem Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. Für Fahrer soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. 

So werden Geschädigte leichter Schadensersatz bekommen können. Der Schadensersatz soll dann wie bisher über die Haftpflichtversicherung abgewickelt werden, die Halter von E-Scootern schon nach geltendem Recht abschließen müssen. 

Die Änderungen sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge gelten. So sollen insbesondere auch selbstbalancierende Fahrzeuge wie etwa Segways von den neuen Haftungsregeln erfasst werden. Für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle und andere langsam fahrende Kraftfahrzeuge soll die Ausnahme von der Gefährdungshaftung dagegen beibehalten werden.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zum Gesetzentwurf gibt es ➝ hier.

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