Die Polizeiliche Kriminalprävention rät vor allem jetzt zur "närrischen Zeit":
Wertsachen und offene Getränke im Auge behalten, keine Getränke von Fremden annehmen
Taschendiebe nutzen gerne Menschenansammlungen, wie zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, um Wertsachen zu stehlen. Auf Partys, in Diskotheken oder Lokalen kommt es zudem immer wieder vor, dass Besuchern K.O.-Tropfen ins Glas geschüttet werden. Ziel der Täter ist, ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer.
Mittwoch, 3. Februar 2016
Rückrufaktion bei der Lammbrauerei in in Gruibingen
Wie die "Geislinger Zeitung" meldet (hier), bittet die Lammbrauerei Hilsenbeck in Gruibingen (Baden-Württemberg) um Rückgabe des Bieres „Brunnenbier“ in der 0,33-Liter-Bügelflasche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16. Mai 2016. Das Bier ist demnach vorwiegend im Raum Göppingen/Geislingen vertrieben worden.
Sicherheitsupdates für Android schließt mehrere Sicherheitslücken
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google schließt mit den aktuellen Sicherheitsupdates für Android mehrere Sicherheitslücken, die es einem entfernten und nicht angemeldeten Angreifer ermöglichen, Informationen auszuspähen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen sowie beliebige Befehle und Programme auszuführen und damit dauerhaft die Kontrolle über Ihr Gerät zu übernehmen.
Die Sicherheitsupdates sind bislang für Google Nexus-Geräte verfügbar. Ein Teil der Sicherheitslücken wird auch für Smartphones mit dem Betriebssystem 'BlackBerry powered by Android' behoben.
Betroffene Systeme:
Google schließt mit den aktuellen Sicherheitsupdates für Android mehrere Sicherheitslücken, die es einem entfernten und nicht angemeldeten Angreifer ermöglichen, Informationen auszuspähen, Sicherheitsmechanismen zu umgehen sowie beliebige Befehle und Programme auszuführen und damit dauerhaft die Kontrolle über Ihr Gerät zu übernehmen.
Die Sicherheitsupdates sind bislang für Google Nexus-Geräte verfügbar. Ein Teil der Sicherheitslücken wird auch für Smartphones mit dem Betriebssystem 'BlackBerry powered by Android' behoben.
Betroffene Systeme:
Ab 1. August: Freie Routerwahl für Verbraucher
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, gibt es ab dem 01.08.2016 für Kunden von Telekommunikationsanbieter keinen "Routerzwang" mehr. Das betrifft Neuverträge - aber auch die Verlängerung von Altverträgen. Hintergrund: bisher schreiben einige Netzbetreiber vor, welche Router Verbraucher in ihrem Netz verwenden dürfen.
Dies wird ab dem 01. August 2016 nicht mehr so sein; zwar düfen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen - allerdings erhalten die Kunden durch das neue Gesetz eine Wahlfreiheit, für welches Gerät sie sich entscheiden.Quelle mit weiteren Infos: BMWi
Dies wird ab dem 01. August 2016 nicht mehr so sein; zwar düfen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten ihren Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen - allerdings erhalten die Kunden durch das neue Gesetz eine Wahlfreiheit, für welches Gerät sie sich entscheiden.Quelle mit weiteren Infos: BMWi
Dienstag, 2. Februar 2016
Zika-Virus: Antworten auf die am häufigsten gestellen Fragen
Wegen des sich massiv ausbreitenden Zika-Virus hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den globalen Gesundheitsnotstand ausgerufen (wir berichteten über das Zika-Virus bereits hier. Übrigens sind beide Versionen richtig: "das" Virus und "der" Virus; siehe Duden)
Das Robert Koch-Institut hat nun die Antworten auf die am häufigsten gestellen Fragen zum Zika-Virus hier veröffentlicht: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Zikavirus-Infektionen
Das Robert Koch-Institut hat nun die Antworten auf die am häufigsten gestellen Fragen zum Zika-Virus hier veröffentlicht: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ): Zikavirus-Infektionen
Manipulierte Geldautomaten - Polizei warnt wieder vor sogenanntem "Skimming"
Bei dem sogenannten "Skimming" manipulieren Diebe den Geldautomaten
so, dass sie das Tastenfeld mit einer angebrachten Kamera filmen können
oder sie bringen ein weiteres Tastenfeld an, das dem eigentlichen
gleicht. Zudem wird der Magnetstreifen der Bankkarte ausgelesen.
Die Stuttgarter Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor solchen Manipulationen: in einer Stuttgarter Bankfiliale an der Kronprinzstraße hat der Techniker einer Bank festgestellt, dass Unbekannte einen Bankautomaten so manipuliert haben, dass das Tastenfeld mit einer Kamera gefilmt wird.
Die Polizei gibt hier einige Präventionstipps, damit Bankkunden keine Opfer solcher Machenschaften werden (und da man damit rechnen kann, dass solche Betrüger durch das Land reisen, um ihre Masche auch an anderen Orten einzusetzen, sind diese Tipps für Bankkunden in anderen Bundesländern ebenfalls relevant):
Die Stuttgarter Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor solchen Manipulationen: in einer Stuttgarter Bankfiliale an der Kronprinzstraße hat der Techniker einer Bank festgestellt, dass Unbekannte einen Bankautomaten so manipuliert haben, dass das Tastenfeld mit einer Kamera gefilmt wird.
Die Polizei gibt hier einige Präventionstipps, damit Bankkunden keine Opfer solcher Machenschaften werden (und da man damit rechnen kann, dass solche Betrüger durch das Land reisen, um ihre Masche auch an anderen Orten einzusetzen, sind diese Tipps für Bankkunden in anderen Bundesländern ebenfalls relevant):
Richtig kompostieren - Tipps und Hinweises in der kostenlosen "Kompostfibel"
Kompostieren im eigenen Garten liefert wertvollen Humus und kann Abfallgebühren einsparen - denn Würmer und andere Bodenlebewesen bauen Garten- und Küchenabfälle zu Kompost um. Und dieser Kompost ist fast überall im Garten in wertvoller Dünger - ob nun im Gemüsebeet, für Gehölze, Blumen oder Rasen. Damit sich die fleißigen Helferlein im Komposthaufen wohl fühlen, sind ein paar Regeln zu beachten.
Das Umweltbundesamt hat daher eine Kompostfibel erstellt, in der u.a. erklärt wird, welcher Standort geeignet ist, was auf den Kompost darf, wie man für genügend Feuchte und Luft sorgt und wann und wie der Kompost schließlich im Garten eingesetzt werden kann. Mehr Infos und den Link zum kostenlosen Download der Fibel finden Interessierte hier: umweltbundesamt.de/kompostfibel
Das Umweltbundesamt hat daher eine Kompostfibel erstellt, in der u.a. erklärt wird, welcher Standort geeignet ist, was auf den Kompost darf, wie man für genügend Feuchte und Luft sorgt und wann und wie der Kompost schließlich im Garten eingesetzt werden kann. Mehr Infos und den Link zum kostenlosen Download der Fibel finden Interessierte hier: umweltbundesamt.de/kompostfibel
Montag, 1. Februar 2016
VW-Rückrufe: ADAC bittet seine Mitglieder um aktive Unterstützung
Der ADAC bittet seine Mitglieder im Rahmen der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufaktion für manipulierte Diesel-Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns um Unterstützung. Ab Februar 2016 wird der Club Vorher-/Nachher-Messungen an betroffenen Fahrzeugen durchführen.
Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld
Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist für denjenigen, der ein Fahrzeug selbst fährt verboten, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss. Auch das Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung des Gerätes dar. Es gibt den Absatz eines Paragraphen in der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) mit dem gewährleistet werden soll, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons schließt daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Oldenburg
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons schließt daher sämtliche Bedienfunktionen (z.B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein. Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Oldenburg
Linktipp: www.rechtsprechung-im-Internet.de ist online gegangen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit der juris GmbH den online-Service www.rechtsprechung-im-internet.de bereitgestellt.
Hierzu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
„Mit dem neuen Portal bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern erstmals eine bequeme und kostenlose Möglichkeit, aktuelle und grundlegende Gerichtsentscheidungen über ein zentrales Portal zu recherchieren. Abgerufen werden können zur Veröffentlichung ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010.
Der neue Webservice ergänzt das bereits von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Portal www.gesetze-im-internet.de und stellt damit einen weiteren wichtigen Beitrag zu Open Data für Rechtsinformationen dar. Die bereitgestellten Entscheidungen können für Zwecke jeglicher Art heruntergeladen und weiterverwendet werden.“
Hierzu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
„Mit dem neuen Portal bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern erstmals eine bequeme und kostenlose Möglichkeit, aktuelle und grundlegende Gerichtsentscheidungen über ein zentrales Portal zu recherchieren. Abgerufen werden können zur Veröffentlichung ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010.
Der neue Webservice ergänzt das bereits von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Portal www.gesetze-im-internet.de und stellt damit einen weiteren wichtigen Beitrag zu Open Data für Rechtsinformationen dar. Die bereitgestellten Entscheidungen können für Zwecke jeglicher Art heruntergeladen und weiterverwendet werden.“
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