Samstag, 7. Oktober 2017

Mobiles Banking immer stärker im Visier von Cyberkriminellen

Das immer beliebter werdende Banking durch mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones ruft auch Cyberkriminelle auf den Plan: sie nehmen das Online-Banking auf solchen Geräten immer mehr ins Visier.

Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, warnt diesbezüglich: „Dabei greifen die Täter mit spezieller Schadsoftware Handys und Tablets von Bankkunden an. Nachdem die Hacker durch die Phishing-Attacke Zugriff auf das Konto der Betroffenen erlangt haben, werden mTans auf Mobilgeräte der Täter umgeleitet. Mit diesen können sie dann Überweisungen tätigen.“

Der finanzielle Schaden für Betroffene ist dabei oft beträchtlich. Laut Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) vom August 2017 lag die Schadensumme im Jahr 2016 bei rund 4.000 Euro pro Fall.

Die Nutzer fangen sich die Schadsoftware auf ihrem Mobilgerät oft über Apps aus unsicheren Quellen ein.

Auch lange Update-Zyklen der Hersteller stellen ein Risiko dar, weil viele Sicherheitslücken erst spät geschlossen werden. Geräte mit stark veralteten Betriebssystemen, die im Handel oft preiswert angeboten werden, sind für Cyberkriminelle ebenfalls sehr leicht angreifbar. Für Nutzern von mobilem Online-Banking ist es daher ratsam, immer die jüngsten Updates des Betriebssystems auf ihren Geräten zu installieren.

„Wer mobiles Banking betreiben möchte, sollte grundsätzlich nur Apps aus vertrauenswürdigen Quellen nutzen“, sagt Halm. Verbraucher, die ganz sicher gehen möchten, können zwei Geräte einsetzen: Auf ein Gerät werden die mTans geschickt, mit dem anderen werden die Online-Bankgeschäfte erledigt.   Quelle: vz Bayern

Brustkrebs: Was sagen Krebsregisterdaten über das Mammographie-Screening in Deutschland?

Das Robert-Koch-Institut macht darauf aufmerksam, dass es in seinem Zentrum für Krebs­register­daten 2017 jeden Monat auf der Internet­seite www.krebsdaten.de über ein aus­ge­wähltes Thema aus dem "Bericht zum Krebs­ge­schehen in Deutsch­land 2016" veröffentlicht, der Ende 2016 erst­mals er­schie­nen ist und zu­künftig alle fünf Jahre erstellt wird.

In diesem Monat (Oktober 2017) geht es um das Thema "Was sagen Krebs­register­daten über das Mammo­graphie-Screening in Deutsch­land?".

HIntergrund: In Deutschland werden dafür alle Frauen kurz nach ihrem 50. Geburtstag und dann alle 2 Jahre bis ins 70. Lebensjahr zu einer speziellen Röntgen-Untersuchung der Brust (Mammographie) eingeladen.. Ziel dieses Mammo­graphie-Screening-Programms (MSP) ist die Ver­ringe­rung der Sterb­lich­keit an Brust­krebs. Daneben bietet die Unter­suchung die Chance, durch Er­kennung des Tumors in einem frühen, besser be­han­del­baren Stadium einen größeren Ein­griff oder auch belastende zu­sätz­liche The­ra­pien zu er­sparen.

Die Mammo­graphie-Unter­suchung birgt aber auch Risiken und Belastungen. Mehr dazu: hier

Freitag, 6. Oktober 2017

Wochenreport 40/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf: Rohmilchkäse "Reblochon de Savoie AOP". Details: hier
  • Rückruf: "Salami Piccolini Mediterran". Details: hier ++Update: -Erweiterung des Rückrufs vom 29.09.2017: Rückruf des gesamten Artikels "Salami Piccolini". Details: hier
  • Rückruf: " Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern" und "Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven". Details: hier
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von THULE Sprint Fahrradträgern mit der Produktnummer 569000, die seit der Produkteinführung im März 2015 verkauft wurden. Details: hier
  • Brompton tauscht Tretlager-Achse für Falträder aus. Details: hier
  • Rückruf: Damen-Hose von BASLER Fashion. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 40/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Drohnen: die neuen Regelungen

Drohnen werden mittlerweile nicht nur gewerblich genutzt - auch Hobbypiloten haben die ferngesteuerten Flugobjekte für sich entdeckt. Allerdings: je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.

Damit die Sicherheit im Luftraum trotz Drohnen gewahrt bleibt, wurden im April 2017 folgende Regelungen gültig, die ab dem 01.Oktober 2017 durch einen "Drohnenführerschein" und einer Drohnen-Kennzeichnungspflicht ergänzt wurden:

Dienstag, 3. Oktober 2017

Unzuverlässiger Service: Wunschtagzustellung von Paketen

Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher sich über die Unzuverlässigkeit der Paketdienste schimpfen. Eines der Ärgernisse: die Pakete werden nicht an dem vereinbarten Wunschtermin geliefert.

Verbraucherschützer haben sich nun selbst ein Bild verschafft: Sie versandten im August jeweils zehn Pakete mit DHL, DPD, GLS und Hermes an private Empfänger, die ihre Paketpost an einem bestimmten Samstag in Empfang nehmen wollten.

Von den 40 versandten Paketen kamen lediglich 16 wunschgemäß am auserwählten Samstag an. 20 Pakete trafen früher als gewünscht ein. Zwei Pakete kamen Montag beziehungsweise Dienstag danach an.

Jedes fünfte Paket wurde dem jeweiligen Empfänger außerdem beschädigt ausgehändigt. Ein stark malträtiertes Paket vernichtete der zuständige Transporteur sogar. Ein Paket erhielt der Absender nach über zehn Tagen aus unerfindlichen Gründen zurück, obwohl der Adressat am gewünschten Zustellungstag zu Hause war.

Wer selbst negative Erfahrungen mit einem Paketdienst gemacht hat: unter www.paket-ärger.de bieten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen seit 7. Dezember 2015 ein Forum an, das über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen informiert und außerdem eine Plattform bereitstellt, auf der Paketkunden persönliche Erfahrungen mit Mängeln und Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen können.

In den letzten zwei Jahren verzeichnet das Beschwerdeforum mehr als 21.000 Einträge. Ziel ist, die Zuverlässigkeit und Beachtung von Kundenrechten bei Paketzustelldiensten zu erhöhen.
Finanziert wird dieses Online-Angebot vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Montag, 2. Oktober 2017

Rückruf: "Salami Piccolini Mediterran"

Die Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG ruft folgenden Artikel zurück:
  • „Salami Piccolini Mediterran“, 100g, Charge HKS169171, MHD 22.10.2017
Grund dafür: In einer Packung wurden Salmonellen festgestellt. Der Artikel wurde in Filialen der Handelskette Aldi Nord verkauft, und zwar ausschließlich in Berlin und Hamburg sowie in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein.

Kunden, die das Produkt gekauft haben, können es im Handel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de und Aldi Nord

Rückruf: " Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern" und "Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven"

Wegen eventuell enthaltener Glassplitter ruft die Rücker GmbH folgende Produkte zurück:
  • Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern, MHD: 27.12.2017 und 01.01.2018
  • Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven, MHD: 26.12.2017 und 01.01.2018
Kunden, die ein entsprechendes Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

 

iOS 11 und Android: Wenn WLAN trotz Abschaltung doch läuft

Wer glaubt, mit dem Deaktivieren des WLANs oder der Bluetooth-Schnittstelle diese total ausgeschaltet zu haben, der täuscht: sie sind damit nur auf so etwas wie "Standby" geschaltet. Das verbraucht nicht nur unnötig Akku-Leistung, sondern es ist so u.a. auch möglich, ein Bewegungsprofil des Nutzers zu erstellen - ohne dass er das mitbekommt.

Um WLAN und Bluetooth wirklich auszuschalten, muss man bei den Geräten in das Einstellungsmenü gehen. Wie das funktioniert, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier

Straßenverkehr: Herbst erfordert erhöhte Aufmerksamkeit

Jetzt im Herbst gilt es, im Straßenverkehr wieder Herausforderungen wie Nebel, Stürme oder nasses Laub zu meistern. Dazu kommt die niedrig stehende Sonne in Kombination mit nassen Fahrbahnen - Fahrer werden da häufig geblendet.

Der ADAC hat hier einige Tipps parat, um in dieser Jahreszeit Unfälle zu vermeiden:

Beliebteste Artikel