Mittwoch, 16. Dezember 2020

Corona-Maßnahmen an Weihnachten, Silvester & Neujahrstag

Hier noch einmal die Beschlüsse der Bundesregierung bezüglich der Weihnachtsfeiertage, Silvester und dem Neujahrstag: 

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember gilt: Im engsten Familienkreis sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen erlaubt. Das gilt auch, wenn dadurch mehr als zwei Hausstände zusammenkommen oder die Gesamtzahl von fünf Personen überschritten wird. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Maßgeblich ist die Corona-Schutz-Verordnungen des einzelnen Bundeslandes.

An Silvester und dem Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. 

Darüber hinaus gelten an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. Die einzelnen Regelungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

Quelle: Deutsche Bundesregierung

Neue CO2-Steuer ab Januar 2021: erhebliche Verteuerungen bei Diesel, Benzin & Erdgas

Wie die Deutsche Bundesregierung mitteilt, erwartet sie  einen deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen durch die neu eingeführte CO2-Bepreisung. Dies hat allerdings seinen Preis; durch die CO2-Bepreisung soll es ab dem 1. Januar 2021 zu folgenden Verteuerungen kommen: 

  • Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter
  • Benzin um 7 Cent pro Liter 
  • Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 14.12.2020 (hib 1376/2020)

Zum Thema: Deutsche Bundesregierung / Grundlage für CO2-Preis steht

Dienstag, 15. Dezember 2020

Achtung, Mandel-Allergiker / Rückruf via Drogeriemarkt Müller:
Müllers Teestube Früchtetee Süße Mandel 125g

Weil es vereinzelt zur Falschetikettierung auf der Rückseiten der Verpackungen gekommen sein kann (durch Verwechslung der Zutatenliste steht nicht darauf, dass das Allergen Mandel enthalten ist) ruft der Hersteller Krämers Teehandel GmbH zurück:
  • Früchtetee Süße Mandel 125g (Limited Edition)
    Marke: Müllers Teestube
    MHD 30.04.2022
    EAN: 2200251661014
    Chargennummer: 48650
Personen mit Mandel-Allergie sollten das o.g. Produkt nicht konsumieren; es kann in jeder Müller-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle: mueller.de

Rückruf via Drogeriemarkt Müller: 7-Monatsschutzmaske,
Marke viral Protect

Weil in in einzelnen Proben Anilin im Einfassband der Maske nachgewiesen wurde, ruft der Hersteller Media Chain Products zurück:
  • 7-Monatsschutzmaske, schwarz, Größen M und L, Marke: viral Protect
    EAN: 4260537362347 | 4260537362354
    Chargennummer: T 100406
    Verkaufszeitraum: seit 30.10.2020 bei Drogeriemarkt Müller

Kunden werden gebeten, die o.g. Maske umgehend nicht mehr zu verwenden; sie kann in jeder Müller-Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle: mueller.de

Tipp vom v-mag: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                                                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Kostenlose Coronavirus-Schutzmasken für Ü-60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen / Risikofaktoren

Die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung* gilt ab heute (15. Dezember 2020). Nun können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. 

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung kann auch eine Person bevollmächtigt werden. 

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchs-berechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.  

 Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit  

*PDF 239 KB: Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

Montag, 14. Dezember 2020

An Festtagen beim Alkohol im Limit bleiben

Wegen der Corona-Pandemie werden in diesem Jahr die Weihnachts- und Silvestertage bei vielen Menschen in kleinerem Kreis als gewohnt verbracht. 

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, auch bei Feiern mit den engsten Familienmitgliedern oder Freunden unbedingt darauf zu achten, sich selbst oder andere nicht mit dem Virus anzustecken. 

Dabei kann es hilfreich sein, nicht allzu viel Alkohol zu konsumieren; denn unter Alkoholeinfluss werden die empfohlenen Abstands- und Hygieneregeln oft nicht gewissenhaft eingehalten. 

Es gibt zu den "klassischen", alkoholhaltigen Getränken wie etwa Glühwein, Punsch, Eggnog etc. auch leckere, alkoholfreie Alternativen. Die BZgA hat auf ihrer Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ einige Rezepte veröffentlicht: Alkoholfreie Drinks

Sonntag, 13. Dezember 2020

Lockdown im Einzelhandel ab 16.12.2020 ...
.... und weitere Einschränkungen beschlossen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben beschlossen, die einschneidenden und befristeten, pandemiebedingten Maßnahmen bis vorerst
10. Januar 2021 zu verlängern und teilweise zu verschärfen (Stand: 13.12.2021, 12.25 Uhr): 

(...) Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16.Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. 

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten. (...)

Private Zusammenkünfte

Samstag, 12. Dezember 2020

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Corona-Impfstoff: BKA warnt vor Cyberangriffen auf Forschungs- und Produktionsanlagen
  • Phishing mit Corona-Hilfen trifft vor allem T-Online-Nutzer
  • Turla-Gruppe nutzt Dropbox zum Datenklau
  • BSI-Notfallteam warnt vor Banking-Trojaner Gootkit
  • Intelligentes Spielzeug: Was Sie für Sicherheit unter dem Weihnachtsbaum beachten sollten
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 11. Dezember 2020

Corona-Pauschale für Homeoffice (und mehr) beschlossen

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, können Menschen, die im Homeoffice arbeiten, mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Berechtigt hierfür sind Steuerpflichtige, deren Arbeitsplatz in der häuslichen Wohnung NICHT den Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt.

Pauschal können die Betroffenen einen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem sie ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben.

Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.

Und es gibt weitere steuerliche Änderungen zugunsten von:

  • Vermieter
  • Vereine und Ehrenamtliche
  • Alleinerziehende
  • Arbeitnehmer
  • Börsen-Händler/Anleger bei Verlusten aus Termingeschäften 

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundestag, 10.12.2020 (hib 1370/2020)

Wochenreport 50/2020

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: KIKKOMAN® Sesame Dressing, 250 ml
    Details: hier
  • Rückruf via Fressnapf: Hundesnack "MultiFit native Schweineziemer", 200g
    Details: hier
  • Rückruf via Arche Naturprodukte: Arche Geröstetes Sesamöl, 145 ml
    Details: hier
  • Rückruf: Cräx Käsegebäck Käse & Körner
    Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Nautica Regenbogen Forellenfilets, 125g“, Sorten: Natur und Pfeffer
    Details: hier
  • Rückruf via ÖkoNova Naturkost: Tiroler Silberwasser Kolloidales Silber
    Details: hier
  • Rückruf via foodspring: Protein Bread 230g
    Details: hier
  • Rückruf via HB Handels GmbH: Ferhat Spielzeug Ball 688
    Details: hier
  • Rückruf via De­c­ath­lon: Boards­horts BBS 500 SE Kin­der Mar­ke: OLAI­AN
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: Gourmet Finest Cuisine - Forellenkaviar, 50g
    Details: hier

 Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

       ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Beliebteste Artikel