Dienstag, 31. Januar 2017

Test: Frische Lebensmittel aus dem Internet

Mittlerweile kann man Lebensmittel praktischerweise auch online bestellen; denn die Digitalisierung macht auch vor dem Lebensmitteleinzelhandel nicht Halt. Eine besondere Rolle spielen dabei frische Produkte - denn ob diese auch immer in der gewünschten Qualität an der Haustür ankommen, ist aus Kundensicht eine zentrale Frage.

Daher hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg Testeinkäufe bei 32 Online-Händlern durchgeführt, um herauszufinden wo die Stärken und Schwächen beim Online-Handel mit frischen Lebensmitteln liegen. Weitere Infos dazu und die Testergebnisse: marktwaechter.de

Ransomware VirLocker: Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mit der Ransomware VirLocker ist derzeit ein alter Bekannter wieder verstärkt im Umlauf. Betroffene haben allerdings die Möglichkeit, verschlüsselte Dateien manuell wieder zu entsperren, wenn auch nicht mit nur einem Mausklick. heise Security beschreibt, wie:  heise.de

Da es bei Ransomware allerdings oft unmöglich ist, wieder an seine Daten zu gelangen, hier noch ein paar Tipps vom BSI zum Thema Datensicherung: bsi-fuer-buerger.de

STHIL: Rückruf wegen Funktionsstörung bei der Akku-Heckenschere HSA 56

STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186; die Seriennummer ist am Aufkleber auf dem Handschutz des Gerätes ablesbar.

Grund für den Rückruf: Bei diesen Akku-Heckenscheren HSA 56 ist in seltenen Fällen durch Schmutzeintrag im Motorgehäuse eine Schalterfehlfunktion möglich. Quelle mit weiteren Details: STIHL

Montag, 30. Januar 2017

Binäre Optionen: Bei hochriskanten Termingeschäften droht der Totalverlust

In Zeiten, in denen das angelegte Geld kaum noch bis gar keine Zinsen abwirft (bzw. es bereits "inoffizielle" Minuszinsen durch u.a. Erhöhung der Kontogebühren gibt) ist guter Rat teuer, wenn man nicht will, dass das eigene Geld weiter an Wert verliert.

Da klingen solche Angebote wie "binäre Optionen" mit hohen Gewinnaussichten äußerst verlockend. Unter binären Optionen versteht man Termingeschäfte, mit denen ein Anleger z.B. darauf setzt, dass  der Dax bis zum Ende der nächsten Stunde den Wert von 12.000 Punkten erreicht. Das gleiche Spiel geht natürlich auch mit Wetten auf Edelmetalle, Währungen etc.

Nur: wo es hohe Gewinnaussichten gibt, gehen diese in der Regel mit meist noch höheren Risiken einher - bis zum kompletten Verlust des Einsatzes. Anlegern ist dies meist gar nicht wirklich bewusst.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher in diesem Artikel u.a. beschrieben, woran man solche hochriskanten Termingeschäfte erkennen kann und welche rechtlichen Probleme dadurch entstehen können: vz Baden-Württemberg 

Ab 1. Februar 20017: Jahresvignetten 2016 nicht mehr gültig

Die ADAC Touring GmbH macht darauf aufmerksam,  dass die 2016er-Vignetten nur noch bis 31. Januar 2017 gültig sind. Ab 1. Februar werden einzig die neuen 2017er-Versionen anerkannt.

Wer viel in den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Slowenien und Tschechien unterwegs ist, sollte sich daher umgehend eine neue Jahresvignette besorgen.

Drogeriemarkt Müller: Vorsorgliche Produktwarnung zum Wimpernformer Chrom (Alicia da Silva)

Der Dorgeriemarkt Müller warnt vorsorglich vor dem Wimpernformer Chrom (Alicia da Silva) mit Artikelnummer 44810 EAN Code 4007515209511. Grund dafür: Bei interner Überprüfung wurde festgestellt, dass es bei einigen Artikeln zu ungewollten starken Verklemmungen der Wimpern kommen kann.

Samstag, 28. Januar 2017

Rückruf via LIDL: „Meine Käserei Brotaufstrich, 175g“

Der niederländische Hersteller Smaak & Co B.V. ruft aktuell die folgenden Produkte unabhängig von dem Mindesthaltbarkeitsdatum zurück (verkauft bei Lidl):
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Ananas-Pfirsich, 175g“
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Schnittlauch, 175g“
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Tomate-Basilikum, 175g“
Grund für den Rückruf: In dem Produkt „Meine Käserei Brotaufstrich Tomate-Basilikum, 175g“ wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes werden alle Sorten des oben genannten Artikels unabhängig von dem Mindesthaltbarkeitsdatum zurückgerufen.

Die Produkte können in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle mit weiteren Details (PDF, 576 KB): Klick

Tipps zur Nutzung öffentlicher WLAN

Seit Beginn des neuen Jahres bietet die Deutsche Bahn die kostenlose WLAN-Nutzung für Fahrgäste in ICE-Zügen.

Ob im Zug, auf dem Bahnhof, am Flughafen oder an öffentlichen Hotspots: Um beim Surfen unterwegs auf der sicheren Seite zu bleiben, helfen die Tipps des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Nutzung öffentlicher WLAN: bsi-fuer-buerger.de

Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlen

Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem Urteil entschieden, dass Verbraucher, die unaufgefordert ein kostenloses Testangebot erhalten, dieses nach Ablauf der Probephase nicht automatisch bezahlen müssen.

In dem dazugehörigen Fall hatte laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Verbraucher als "Geschenk" eine Versicherung in 3-monatiger Testphase erhalten, nachdem er von einer anderen Firma einen unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriftenabo erhalten hatte. Mit der Zustellung der Zeitschrift kam das kostenlose 3-Monats-Versicherungs-Testpaket als ‚Treuebonus‘.

Schon wie diese Testphase überhaupt zustande kam, sei laut einem Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale zweifelhaft.

Nach der kostenlosen Testphase sollte das Angebot dann automatisch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen - sofern der Betroffene nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er dies nicht möchte. Das Landgericht Limburg a.d. Lahn (AZ: 5 O 30/16) untersagte genau dieses Vorgehen.

Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert das Vorgehen des Unternehmens: "Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten". Quelle und weitere Details zu diesem Fall: vz Baden-Württemberg

Freitag, 27. Januar 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht die Version 56.0.2924.76 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 56.0.2924.76
  • Google Chrome vor 56.0.2924.76
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Window
Empfehlung: Aktualisieren Sie den Chrome Browser mit Hilfe der von Google bereitgestellten Sicherheitsupdates möglichst zeitnah, um eine erfolgreiche Ausnutzung der Sicherheitslücken zu vermeiden. Die entsprechende Software-Download-Referenz finden Sie anbei.

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