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Produkt: ja! King Prawns Garnelen 225g TK
EAN: 4388840222964
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 14.04.2019 mit Los VN 786V 088
Donnerstag, 30. November 2017
Rückruf via REWE: "ja! King Prawns Garnelen 225g TK"
Die REWE Markt GmbH informiert über den Rückruf von:
Rückruf via real: "Feigen aus Kalabrien" von Le Antiche Bonta di Calabria
Die real,- SB-Warenhaus GmbH informiert über den Rückruf von:
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Produkt: "Feigen aus Kalabrien"
Mindesthaltbarkeitsdatum: 17. Juni 2018
Losnummer: P.260/17 N
Hersteller/Inverkehrbringer: Le Antiche Bonta di Calabria
Sicherheitslücke in macOS High Sierra ermöglicht Systemübernahme
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Eine Sicherheitslücke in macOS High Sierra bis einschließlich Version 10.13.1 ermöglicht einem Angreifer mit Zugriff auf einen Rechner und der Möglichkeit, sich auf diesem anzumelden, die Erweiterung seiner Berechtigungen und damit die Übernahme der Kontrolle über das betroffene Gerät.
Betroffen sind folgende Systeme:
Empfehlung: Aktuell stellt der Hersteller noch kein Sicherheitsupdate zur Verfügung. Bis dies der Fall ist, können Sie eine Ausnutzung der Sicherheitslücke verhindern, indem Sie den Benutzeraccount für 'Root' aktivieren und ein Passwort vergeben. Anschließend muss der Root-Benutzeraccount aktiv bleiben, da eine Deaktivierung die Sicherheitslücke erneut öffnen würde.
Sobald Apple ein Sicherheitsupdate zur Verfügung gestellt hat und das ursächliche Problem korrigiert ist, sollten Sie den Root-Account wieder deaktivieren. Eine genaue Erläuterung der für den Workaround notwendigen Schritte finden sie in den Referenzen: "Apple: Root-Benutzer auf Ihrem Mac aktivieren".
Eine Sicherheitslücke in macOS High Sierra bis einschließlich Version 10.13.1 ermöglicht einem Angreifer mit Zugriff auf einen Rechner und der Möglichkeit, sich auf diesem anzumelden, die Erweiterung seiner Berechtigungen und damit die Übernahme der Kontrolle über das betroffene Gerät.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Apple Mac OS
- macOS High Sierra
- macOS High Sierra bis einschließlich 10.13.1
Empfehlung: Aktuell stellt der Hersteller noch kein Sicherheitsupdate zur Verfügung. Bis dies der Fall ist, können Sie eine Ausnutzung der Sicherheitslücke verhindern, indem Sie den Benutzeraccount für 'Root' aktivieren und ein Passwort vergeben. Anschließend muss der Root-Benutzeraccount aktiv bleiben, da eine Deaktivierung die Sicherheitslücke erneut öffnen würde.
Sobald Apple ein Sicherheitsupdate zur Verfügung gestellt hat und das ursächliche Problem korrigiert ist, sollten Sie den Root-Account wieder deaktivieren. Eine genaue Erläuterung der für den Workaround notwendigen Schritte finden sie in den Referenzen: "Apple: Root-Benutzer auf Ihrem Mac aktivieren".
- Apple: Root-Benutzer auf Ihrem Mac aktivieren
- Twitter: Veröffentlichung der Apple Root-Benutzer-Schwachstelle
- heise online: Schwere Sicherheitslücke: Root ohne Passwort mit macOS High Sierra
Auch nach dem Krankenhausaufenthalt gut versorgt
Seit 1. Oktober 2017 haben Patienten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein „strukturiertes Entlassmanagement“.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach einem Krankenhausaufenthalt ein möglichst nahtloser Übergang in die ambulante Versorgung erfolgt - vorausgesetzt, dass der Patient dies auch wünscht. Dazu muss die Einwilligung zur Anschlussversorgung vom Patienten schriftlich gegeben werden.
Dann können die Krankenhausärzte Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt verordnen. Ebenso dürfen sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Daniela Hubloher, Beraterin für Patientenrechte und Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, sagt dazu: „Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, vor allem vor Wochenenden oder Feiertagen haben sich Verbraucher oft allein gelassen gefühlt – ohne Medikamente, Krankschreibung und Termin in der Arztpraxis. Diese Neuregelung soll dafür sorgen, dass Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause besser versorgt sind.“
Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach einem Krankenhausaufenthalt ein möglichst nahtloser Übergang in die ambulante Versorgung erfolgt - vorausgesetzt, dass der Patient dies auch wünscht. Dazu muss die Einwilligung zur Anschlussversorgung vom Patienten schriftlich gegeben werden.
Dann können die Krankenhausärzte Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt verordnen. Ebenso dürfen sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Daniela Hubloher, Beraterin für Patientenrechte und Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, sagt dazu: „Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, vor allem vor Wochenenden oder Feiertagen haben sich Verbraucher oft allein gelassen gefühlt – ohne Medikamente, Krankschreibung und Termin in der Arztpraxis. Diese Neuregelung soll dafür sorgen, dass Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause besser versorgt sind.“
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben veröffentlicht
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun auf der eigenen Webseite alle Referentenentwürfe und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der 18.
Legislaturperiode veröffentlicht. Damit möchte auch das BMJV einen Beitrag zur größeren Transparenz und Nachvollziehbarkeit von
Regierungshandeln leisten.
Zu finden sind die Stellungnahmen unter www.bmjv.de/stellungnahmen. Über eine Suche können hier die Stellungnahmen zu den jeweiligen Referentenentwürfen abgerufen werde.
Veröffentlicht sind derzeit 1.546 Stellungnahmen von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen gemäß § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Voraussetzung war, dass diese der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Zu finden sind die Stellungnahmen unter www.bmjv.de/stellungnahmen. Über eine Suche können hier die Stellungnahmen zu den jeweiligen Referentenentwürfen abgerufen werde.
Veröffentlicht sind derzeit 1.546 Stellungnahmen von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen gemäß § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Voraussetzung war, dass diese der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Stauprognose für das Wochenende 1. bis 3. Dezember
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, kommen Autofahrer an diesem Wochenende auf den deutschen Autobahnen und denen im benachbarten Ausland weitgehend störungsfrei voran.
Voll wird es aber in den meisten Innenstädten und rund um die Ballungsgebiete. Zahlreiche Weihnachtsmarktbesucher und Geschenkekäufer sorgen für verstopfte Straßen. Tipp: Wer sich Stress auf den Zufahrten und bei der Parkplatzsuche ersparen will, sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstädte fahren.
Die Baustellenstrecken in Deutschland:
Voll wird es aber in den meisten Innenstädten und rund um die Ballungsgebiete. Zahlreiche Weihnachtsmarktbesucher und Geschenkekäufer sorgen für verstopfte Straßen. Tipp: Wer sich Stress auf den Zufahrten und bei der Parkplatzsuche ersparen will, sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstädte fahren.
Die Baustellenstrecken in Deutschland:
Mittwoch, 29. November 2017
Private Rentenversicherung: wie ethisch-ökologisch werden die Kundenbeiträge angelegt?
Zur finanziellen Absicherung fürs Alter bieten Versicherungen private Rentenversicherungen an. Bei der Anlage der Kundenbeiträge können sie ethisch-ökologische Standards wie Ausschlusskriterien berücksichtigen: Es fließt dann kein Geld in kontroverse Bereiche wie Rüstung, Atomkraft oder Kinderarbeit.
Das Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“* der Verbraucherzentrale Bremen hat 46 Anbieter von privaten Rentenversicherungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsstandards untersucht. Informationen hierfür lieferten laut Verbraucherzentrale eine Anbieterbefragung sowie Veröffentlichungen der Unternehmen.
Die Übersicht zu den Nachhaltigkeitsstandards bei Rentenversicherungen kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 202 KB) Verbraucherinformation - Nachhaltigkeitsstandards bei privatenRentenversicherungen
*Das Projekt "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" der Verbraucherzentrale Bremen findet in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein statt und läuft von Oktober 2015 bis September 2018. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.
Das Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“* der Verbraucherzentrale Bremen hat 46 Anbieter von privaten Rentenversicherungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsstandards untersucht. Informationen hierfür lieferten laut Verbraucherzentrale eine Anbieterbefragung sowie Veröffentlichungen der Unternehmen.
Die Übersicht zu den Nachhaltigkeitsstandards bei Rentenversicherungen kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 202 KB) Verbraucherinformation - Nachhaltigkeitsstandards bei privatenRentenversicherungen
*Das Projekt "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" der Verbraucherzentrale Bremen findet in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein statt und läuft von Oktober 2015 bis September 2018. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.
Jedes zweite Auto mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs
Der ADAC hat im Rahmen des bundesweiten Lichttests die
Beleuchtungsanlagen von mehr als 5.800 Fahrzeugen geprüft und
eingestellt.
Dabei hat der Automobilclub festgestellt, dass knapp die Hälfte der Pkw mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs - obwohl fast jedes dritte Auto über ein eigenes Lichtdiagnosesystem verfügt. Und trotz technischer Hilfsmittel ist die Zahl der Ausfälle im Vergleich zu Fahrzeugen ohne Eigendiagnose nur geringfügig niedriger.
Die Prüfer stuften vor allem die Einstellung des Abblendlichts bei vielen Fahrzeugen als mangelhaft ein. Sind die Scheinwerfer zu tief eingestellt, wirkt sich das negativ auf die Sicht des Fahrers aus. Strahlen sie zu weit nach oben, blenden sie den entgegenkommenden Verkehr.
Der ADAC empfiehlt folgende Tipps für eine sichere Fahrt durch die dunkle Jahreszeit:
Dabei hat der Automobilclub festgestellt, dass knapp die Hälfte der Pkw mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs - obwohl fast jedes dritte Auto über ein eigenes Lichtdiagnosesystem verfügt. Und trotz technischer Hilfsmittel ist die Zahl der Ausfälle im Vergleich zu Fahrzeugen ohne Eigendiagnose nur geringfügig niedriger.
Die Prüfer stuften vor allem die Einstellung des Abblendlichts bei vielen Fahrzeugen als mangelhaft ein. Sind die Scheinwerfer zu tief eingestellt, wirkt sich das negativ auf die Sicht des Fahrers aus. Strahlen sie zu weit nach oben, blenden sie den entgegenkommenden Verkehr.
Der ADAC empfiehlt folgende Tipps für eine sichere Fahrt durch die dunkle Jahreszeit:
- Die Beleuchtung regelmäßig auf Schäden überprüfen. Wenn keine zweite Person zur Verfügung steht, kann man die Lichtfunktion an einer Garagen- oder Hauswand testen.
- Ist das Auto schwer beladen, zum Beispiel auf dem Weg in den Winterurlaub, muss die Leuchtweiteneinstellung entsprechend angepasst werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.
- Der ADAC empfiehlt Qualitätslampen von Herstellern mit UN-ECE-Prüfzeichen. Diese garantieren längere Haltbarkeit bei hoher Lichtausbeute.
Dienstag, 28. November 2017
Rückruf: "Suntree Mandelkerne ganz 200g" und "Suntree Mandelkerne ganz 1000g"
Die Heinrich Brüning
GmbH ruft folgenden Artikel zurück:
Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreise auch ohne Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
-
„Suntree Mandelkerne ganz 200g“
Verpackungseinheit: 200g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.04.2018
Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L74107
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„Suntree Mandelkerne ganz 1000g“
Verpackungseinheit: 1000g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.03.2018
Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L74014
Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreise auch ohne Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de
Sicherheitsupdate für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Foxit schließt mehrere Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF für Windows.
Betroffen sind folgende Systeme:
Foxit schließt mehrere Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF für Windows.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Foxit Reader vor 9.0
- Foxit PhantomPDF vor 8.3.5
- Foxit PhantomPDF vor 9.0
- Microsoft Windows
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