Dienstag, 28. Februar 2023

50 Sommerreifen (205/55 R16) im ADAC Test

Zum 50. Geburtstag des ADAC Reifentests hat der Club erstmals 50 Reifenmodelle in der marktstärksten Dimension (205/55 R16) getestet – so viele wie noch nie. 

Neu auch zum Jubiläum: Die Test-Methodik wurde an moderne Anforderungen angepasst. Erstmals gibt es eine Zwei-Säulen-Bewertung, bestehend aus der Fahrsicherheit (70-Prozent-Anteil am Gesamtergebnis) und der zu 30 Prozent gewichteten Umweltbilanz. 

Das Ergebnis fällt breit aus: Zehn der getesteten Reifen bekommen ein „gut“, 21 ein „befriedigend“, zwölf ein „ausreichend“ und sieben ein „mangelhaft“.

Zu den Details des Tests: ➝ ADAC / 50 Sommerreifen im Test

Montag, 27. Februar 2023

Das Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vom 1. Mai 2014 finden schwangere Frauen in Not- und Konfliktlage die Unterstützung, die sie benötigen. Ein zentrales Instrument des Gesetzes ist das Hilfetelefon „Schwangere in Not“.

Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 40 40 020 bietet es eine vertrauliche und anonyme Erstberatung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft. 

Dieses Angebot kann rund um die Uhr kontaktiert werden und vermittelt auf Wunsch an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort weiter. Die Beraterinnen sind qualifizierte Fachkräfte, die Erfahrungen in der psychosozialen Beratung von Frauen haben

Das Hilfetelefon steht nicht nur Schwangeren selbst, sondern auch ihrem sozialen Umfeld und Fachkräften zur Verfügung. Die Beratung wird barrierefrei sowie in 19 Fremdsprachen angeboten. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.

Neben der telefonischen Beratung gibt es eine Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite 

                                                         ➝  www.hilfetelefon-schwangere.de

Samstag, 25. Februar 2023

HIV-Forschung: Stammzelltransplantation im Fokus

Wie das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) in einer Pressemitteilung veröffentlichte, gibt es demnach nun einen weltweit dritten Menschen, der durch eine Stammzelltransplantation vom HI-Virus vollständig geheilt werden konnte. 

Der heute 53 Jahre alte Mann hatte eine Blutkrebserkrankung (neben seiner HIV-Infektion) und erhielt wegen der Krebserkrankung eine Stammzelltransplantation, die von einem gesunden Spender stammte. 

Im Genom des Spenders liegt eine Mutation im Gen für den HIV-1-Co-Rezeptor CCR5 vor. Diese Mutation macht es den meisten HI-Viren unmöglich, in menschliche CD4+ T-Lymphozyten – ihre wichtigsten Zielzellen – einzudringen.

Im Anschluss an die Transplantation wurde der Patient fast zehn Jahre hinweg sorgfältig virologisch und immunologisch überwacht. Vor mehr als vier Jahren wurde dann auch die antivirale Therapie gegen HIV abgesetzt. Nun wurde der Patient von dem internationalen Forschungskonsortium laut Mitteilung als geheilt erklärt. 

Hier die komplette Pressemitteilung des DZIF mit weiteren Details: 

                     ➝   Erfolgreiche Heilung einer HIV-Infektion nach Stammzelltransplantation

Freitag, 24. Februar 2023

Wochenreport 08/2023

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: NORDSEE  Backfisch 170 g + 40 ml Remoulade
    Details: hier
  • Rückruf: Harvest Best  Apfelmus, 720 g-Glas
    Details: hier
  • Rückruf via Netto: Holländischer Matjes mit Zwiebeln, 130 g, Marke "Ouwehand"
    Details: hier
  • Rückruf: Fahrradhelm "GIRO MERIT SPHERICAL"
    Details: hier
  • Rückruf: getrocknete Mu-Err Pilze in Streifen, 100 g, Importeur: Tinh Son Food
    Details: hier
  • Rückruf via Mammut Sports: Lawinenschaufeln Alugator Ride 3.0 Hoe und
    Alugator Ride SE   Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Säfte, Marke Karvan Cévitam
    Details: hier
  • Rückruf: Scheibenwaschkonzentrat "Lagendijk Wintervulling" 3,5 l
    Details: hier
  • Rückruf via Polydaun: Kinder-Kissen "Joepie Airflow" 65 x 55 cm
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 08/2023 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 23. Februar 2023

Darf kompostierbarer Kunststoff in den Biomüll?

Plastikverpackungen, auf denen werbewirksam "kompostierbar" oder "biologisch abbaubar" steht, erweckt bei umweltbewussten Verbrauchern eventuell den Eindruck, dass diese Verpackungen im Biomüll entsorgt werden können. 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt mit einem Marktcheck auf und fordert ein verlässliches Kennzeichnungssystem:

Insgesamt hat die Verbraucherzentrale für ihren Marktcheck 46 Produkte erhoben, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden. Unter den Produkten sind unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Kaffeekapseln, beschichtetes Backpapier und Verpackungen. 

Das Fazit: Zwar zersetzen sich manche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu CO2 und Wasser – allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen nur wenige Wochen; zu kurz für die ausreichende Zersetzung.

Dazu kommt, dass es momentan nicht einmal eine gesetzliche Regelung gibt, welche Kriterien Produkte erfüllen müssen, damit sie als kompostierbar gelten. Die Verbraucherzentrale fordert daher ein Kennzeichnungssystem für komposttierbare und biologisch abbaubare Produkte.

Ausführliche Informationen und den vollständigen Bericht zum Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier veröffentlicht: ➝ Nicht für die Bio-Tonne

Mittwoch, 22. Februar 2023

Fastenzeit ohne Alkohol: Dem Körper eine gesunde Zeit gönnen

Mit dem heutigen Aschermittwoch ist der Fasching vorbei. Die nun beginnende, 40-tägige Fastenzeit kann man auch dazu nutzen, dem eigenen Körper eine gesunde Zeit zu gönnen. Z.B. auf ausgewogene Ernährung achten, mehr Bewegung sowie auf Rauchen und Alkohol verzichten.

Daher motiviert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), von Aschermittwoch bis Ostern alkoholfrei zu bleiben. Der Verzicht auf Alkohol wirkt sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aus. 

So wirkt Alkoholfasten im Körper:

  • Die Schlafqualität verbessert sich.
  • Alkoholverzicht wirkt sich positiv auf den Blutdruck aus.
  • Die Leber kann sich regenerieren.
  • Eine Gewichtsabnahme ist möglich.
  • Haut verbessert sich.

Damit der Alkoholverzicht für sechs Wochen leichter fällt, unterstützt die Fastenaktion der BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Informationen und praktischen Empfehlungen, wie das Alkoholfasten gelingt:➝  Fastenaktion 2023 der BZgA

Dienstag, 21. Februar 2023

Neu: kindergesundheit-info.de für kommunale Fachkräfte

Das Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung der gesunden kindlichen Entwicklung kindergesundheit-info.de bietet eine neue Rubrik für kommunale Fachkräfte. 

Das optimierte Webangebot ermöglicht eine gebündelte Übersicht der Materialien zur Unterstützung von Familien, wie Willkommens-Mappen, Informationen zu U-Untersuchungen und Impfaufklärung sowie mehrsprachige Publikationen. 

Zusätzlich können über eine neue Übersicht von Fachorganisationen beispielsweise Referentinnen und Referenten zu Themen wie Ernährung, Mediennutzung und Entwicklungsfragen gefunden werden: ➝ Kindergesundheit in der Kommune fördern 

Weitere Links zum Thema:

Montag, 20. Februar 2023

MEAL-Ernährungsstudie nun frei zugänglich

Immer wieder gibt es Rückrufe von Lebensmitteln sowie Verzehrwarnungen (*).
Die Gründe hierfür sind vielfältig; von mikrobiologischen Kontaminationen (oft Salmonellen), Grenzwertüberschreitungen bis hin zu unzulässigen Inhaltsstoffen. Viele Verbraucher würden daher gerne wissen, was eigentlich so alles in ihrem Essen steckt. 

Mit der MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) untersucht das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) zum ersten Mal in Deutschland großflächig, wie viel von welchen Stoffen in zubereiteten Lebensmitteln enthalten ist. 

Erste Ergebnisse stehen von jetzt an in einem öffentlichen und unentgeltlichen Public Use File (Datei zur öffentlichen Nutzung) zur Verfügung; nach einer entsprechenden Auswertung und Prüfung folgen nach und nach in den kommenden Monaten weitere Ergebnisse. 

Im Verlauf der Untersuchung prüft das Team der BfR-MEAL-Studie rund 60.000 Lebensmittel auf knapp 300 erwünschte und unerwünschte Stoffe, darunter Schwermetalle, Schimmelpilzgifte, Pflanzenschutzmit-telrückstände und Nährstoffe. 

Für jeden Stoff dokumentiert der Public Use File Gehaltsdaten der untersuchten Lebensmittel sowie Details zur Analysemethode. Bei den Lebensmitteln ist darüber hinaus ersichtlich, in welcher Saison und Region diese eingekauft wurden und ob sie aus konventioneller oder biologischer Erzeugung stammen. Weitere Details zu den jeweiligen Ergebnissen bietet ein Link auf die begleitenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen.

Zu den Einzelergebnissen der bereits untersuchten und veröffentlichten Lebensmitteln / Stoffen: 

                                        ➝  www.bfr-meal-studie.de/de/public-use-file.html

(*) In unserem Wochenreport hier im v-mag berichten wir über die aktuell laufenden Rückrufe bzw.  Warnungen (i.d.R. am Freitag): ➝  Wochenreport

Samstag, 18. Februar 2023

Für 2025 geplant: Wechsel des Stromlieferanten innerhalb
24 Stunden

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sollen Verbraucher zukünftig im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Der Wechsel soll dann nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein. 

Geplant ist auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschluss-situation informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen. 

Die Konsultation für diese Neuerungen endet am 20. April 2023. Es ist beabsichtigt, die Änderungen zum Umsetzungstermin 1. April 2025 für verbindlich zu erklären. Dies biete laut Bundesnetzagentur den Marktteilnehmern ausreichend Zeit, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen.

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