Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, sollen Verbraucher zukünftig im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schneller durch einen neuen Stromlieferanten beliefert werden können. Der Wechsel soll dann nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein.
Geplant ist auch, dass der Netzbetreiber regelmäßig über wichtige Parameter der Netzanschluss-situation informieren muss, so dass alle notwendigen Informationen und preisbeeinflussenden Faktoren für einen Wechsel gebündelt vorliegen.
Die Konsultation für diese Neuerungen endet am 20. April 2023. Es ist beabsichtigt, die Änderungen zum Umsetzungstermin 1. April 2025 für verbindlich zu erklären. Dies biete laut Bundesnetzagentur den Marktteilnehmern ausreichend Zeit, ihre IT an die neuen Vorgaben anzupassen und einen störungsfreien Start der Regelungen sicherzustellen.