Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor Betrugs-E-Mails:
"Seit einiger Zeit versuchen Betrüger per E-Mail an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.
Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Benachrichtigung der Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)" im Namen des BZSt Online Portals und behaupten, dass das Bundeszentralamt für Steuern einen Bescheid unter beigefügte Links an den Betroffenen erlassen hat. Sie fügen falsche Informationen wie Kennungsnummern bei, um diese glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. den Link in der E-Mail zu öffnen. Betrugs-E-Mails erkennen"
Die Betrugs-E-Mails erkennt man unter anderem an folgenden Kriterien:
- Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
- Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten.
- Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
- Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
- Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Da das BZST großes Interesse daran hat, solche Betrügerereien im Namen des Amtes aufzudecken und damit niemand zu Schaden kommt, wird darum gebeten, schon bei dem geringsten Verdacht Kontakt mit dem BZSt aufzunehmen.
Betroffene können verdächtige E-Mails und ggf. weitere Informationen mit den eigenen Kontaktdaten an das BZSt übermitteln. Man erhält dann eine Rückmeldung, wie man sich am besten verhalten sollte. (E-Mail: poststelle@bzst.bund.de).