Mittwoch, 1. Februar 2023

Medikament Lithium: Festbetrag aufgehoben

Auf Druck der Patientenvertretung hat der GKV-Spitzenverband (*) beschlossen, den Festbetrag für Lithium aufzuheben. Damit fallen die Zuzahlungen für das Standardmedikament zur Rückfallvorsorge bei bipolarer Störung und Depression weg. 

Für Patienten, die bisher hohe Zuzahlungen leisten mussten, bedeutet dies einen wichtigen Fortschritt. 

Der Festbetrag eines Arzneimittels legt fest, bis zu welchem Betrag die gesetzlichen Krankenkassen ein Fertigarzneimittel einer Wirkstoffgruppe bezahlen. Da die Lithium-Rohstoffpreise in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, stand Patienten allerdings teilweise überhaupt kein Präparat zum Festbetrag zur Verfügung. 

Die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands ist aus Sicht der Patientenvertretung, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört, nur folgerichtig und bedeutet gerade für einkommensschwache Betroffene eine große Erleichterung.   |  Quelle: vzbv

(*) Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

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