Dienstag, 15. Dezember 2020

Kostenlose Coronavirus-Schutzmasken für Ü-60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen / Risikofaktoren

Die neue Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung* gilt ab heute (15. Dezember 2020). Nun können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. 

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert:

Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung kann auch eine Person bevollmächtigt werden. 

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchs-berechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.  

 Quelle:  Bundesministerium für Gesundheit  

*PDF 239 KB: Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung

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