Mittwoch, 10. Februar 2021

Neue App „Clubhouse“

"Clubouse" ist eine neue App aus den USA, die inzwischen auch in Deutschland einen Hype ausgelöst hat. Sie ist in etwa vergleichbar mit einer Anwendung für Telefonkonferenzen. Die App ist als „drop-in audio chat“ im App-Store von Apple zu finden. Und nur dort; derzeit gibt es keine Version für das weiter verbreitete Betriebssystem Android. 

Wer „Clubhouse“ nutzen will, kann es zwar kostenlos installieren und sich unter Angabe seiner Handynummer einen Benutzernamen reservieren – allerdings nicht unbedingt verwenden; das geht dann nur auf Einladung von jemandem, der bereits im „Club“ ist. Dies hat sogar dazu geführt, dass Einladungen gegen Geld auf Online-Auktionsplattformen angeboten werden. 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der Datenschutz dieser App "kritisch" ist. 

Derzeit gibt es keine Datenschutzerklärung in deutscher Sprache, auch eine Adresse für Datenschutzauskünfte in der EU gibt es nicht. Weil der Dienst in Europa angeboten wird, sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das aber vor. Noch kritischer sieht die Verbraucherzentrale NRW zwei weitere Punkte: 

  • Die App verlangt den Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte im Telefonbuch – sonst lassen sich keine Einladungen verschicken.

  • Gespräche werden auf den Servern in den USA aufgezeichnet und können unter Umständen ausgewertet werden. Dadurch will der App-Betreiber in der Lage sein, Beschwerden oder Rechtsverstößen nachgehen zu können, die während der „Clubhouse“-Gespräche begangen werden (z.B. „Hate Speach“).

    Nutzer sollten sich daher überlegen, ob sie das Gesagte auch im "echten" Leben z.B. in einer Disko über einen Lautsprecher oder im Radio sagen würden. 

Noch ist „Clubhouse“ laut eigener Aussage auf seiner Internetseite im „privaten Beta-Status“. So bleibe abzuwarten, ob die kritisierten Punkte bis zum eventuellen Start für alle (auch ohne Einladung) noch angegangen werden.     |     Quelle: vz NRW

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