Dienstag, 2. Februar 2021

Schluss mit der Schlüsseldienst-Abzocke?

Die Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Bei dieser Masche sollen Kunden solcher Unternehmen um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Dabei verleihen die Monteure vor Ort oft durch massives Auftreten ihrer Forderung Nachdruck. 

Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten; zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. 

Wie die Verbraucherzentrale Bayern berichtet, dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Schlüsseldienste vereinfachen. Denn in dem Urteil, das Mitte Januar gefällt wurde, bestätigte der BGH:
Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbrauchern für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. 

Das komplette Urteil gibt es hier (PDF, 258 KB): Urteil BGH vom 16. Januar 2020, 1 StR 113/19  

Das sind natürlich gute Nachrichten für Betroffene, die sich gegen die Abzocke rechtlich wehren möchten. Leider kosten solche Verfahren erst einmal Geld, Zeit und Nerven. Daher ist es wohl besser, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. 

Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage hat die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Tipps zusammengefasst unter: 

                                              ➝  www.verbraucherzentrale-bayern.de/handwerker

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