Donnerstag, 29. Juni 2023

Insektenverzehr: Noch wenige Erkenntnisse zu allergischen Reaktionen

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2021 als erstes Insekt die Larve des gelben Mehlwurms für die Erzeugung von Lebensmitteln in der Europäischen Union zugelassen. Danach folgten die Zulassungen für die EU von bislang drei weiteren Insekten: die Wanderheuschrecke (Zulassung am 12. November 2021), die Hausgrille (am 10. Februar 2022) sowie die Larve des Getreideschimmelkäfers (im Januar 2023). 

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 27.06.2023 mitteilte, gibt es für Europa zur Häufigkeit von Lebensmittelallergien gegen Insekten bislang keine Angaben. Schwere allergische Reaktionen seien dem BfR in Deutschland derzeit nicht bekannt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Konsum von Insekten-Lebensmitteln hierzulande noch selten ist. 

Denn die wenigen Studien, die sich damit befasst haben, stammen überwiegend aus dem ostasiatischen Raum, wo der Verzehr von Insekten gewöhnlicher ist. 

Auch seien bisher nur wenige Fälle bekannt, bei denen es nach dem Konsum von Mehl, das aus in der EU-zugelassenen Insekten gewonnen wurde, zu allergischen Reaktionen kam. 

Fachleute nehmen allerdings an, dass der Verzehr von Insekten-Lebensmitteln auch bei Personen, die auf Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch reagieren, entsprechende allergische Reaktionen hervorrufen könnte. Dies werde damit erklärt, dass sich bestimmte Proteine der einzelnen Arten stark ähneln.

Wie das BfR weiter mitteilte, können sich grundsätzlich allergische Reaktionen an der Haut zeigen  (Nesselsucht, Juckreiz, Ausschlag oder Schwellungen). Auch kann es zu Kurzatmigkeit, respira- torischem Asthma, Übelkeit, Durchfall oder schlimmstenfalls zu einem anaphylaktischen (= allergischen) Schock kommen, der potenziell lebensbedrohlich ist. 

Quelle & komplette Mitteilung (PDF 335 KB): ➝ https://www.bfr.bund.de/cm/343/noch-wenige-erkenntnisse-zu-allergischen-reaktionen-nach-insektenverzehr.pdf

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