Donnerstag, 1. Juni 2023

TÜV-Röntgenreport: Gut jedes fünfte Röntgengerät in der Humanmedizin hat Mängel

Der TÜV-Verband hat seinen „TÜV Röntgenreport 2023“ veröffentlicht und darin festgestellt, dass in vielen Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Einrichtungen, die mit Röntgengeräten arbeiten, beim Strahlenschutz Verbesserungsbedarf besteht.

Grundlage des „TÜV Röntgenreports 2023“ sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2022 durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind. 

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen sind im Jahr 2022 bei 16.027 untersuchten Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen an 2.386 Geräten Mängel festgestellt worden. Das entspricht einer Mängelquote von 14,9 Prozent. 

Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands erklärt: "Die Mängelquoten variieren je nach Anwendungsgebiet. Gut jedes fünfte humanmedizinische Röntgengerät hat Mängel, während es bei technischen Anwendungen nur 5 Prozent sind.“ 

Eine Gefahr für Patienten oder das Personal bestehe allerdings nur in den seltensten Fällen.

Der größte Teil der Röntgengeräte ist in Zahnarztpraxen und in der Kieferchirurgie im Einsatz. Von den 9.738 im Jahr 2022 geprüften dentalmedizinischen Röntgengeräten hatten 16 Prozent einen oder mehrere Mängel. 

Auch sind Mängel an der Schutzausrüstung mit 6,3 Prozent ein häufiges Problem. Seit dem Jahr 2020 ist ein Bleischutz, zum Beispiel in Form eines Schildes oder einer Schürze, für die strahlenempfindliche Schilddrüse erforderlich. Diese Regelung ist offenbar noch nicht in allen Zahnarztpraxen angekommen.

Darüber hinaus wurden 2.996 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft, mit denen Röntgenbilder des gesamten Gebisses möglich sind. Bei 17 Prozent aller Geräte in dieser Kategorie sind im Jahr 2022 Mängel festgestellt worden. 

Der vollständige „TÜV-Röntgenreport 2023“ ist ➝ hier abrufbar.

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