Dienstag, 6. Juni 2023

Glasfaseranschluss: Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Vertragsabschlüssen an der Haustür

Wie die Verbaucherzentrale Hamburg berichtet, werden Verbraucher aktuell vermehrt zu Vertrags-abschlüssen an der Haustür überredet. Als Vorwand diene der Ausbau des Glasfasernetzes in der Hansestadt. 

Laut Verbraucherzentrale haben sich Verbraucher zuletzt vor allem über sogenannte Haustür-Ranger der Telekom bei ihr beschwert. Die geschulten Verkaufsprofis der Telefonfirmen nutzten bewusst den Überraschungsmoment für spontane Glasfaser-Vertragsschlüsse. 

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: 

Telefonanbieter scheinen den geplanten Glasfaserausbau in der Stadt zum Anlass zu nehmen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern teure Daten- und Servicepakete anzudrehen. Dabei ist oft noch unklar, ob und wann Glasfaserleitungen vor Ort verlegt werden.“

Vielfach könnten die Betroffenen die Leistungen der Verträge gar nicht in Anspruch nehmen, weil entweder noch kein Glasfaserkabel in der Erde liege oder die Leitungen im Wohnhaus nicht für schnelle Datenübertragungen ausgelegt seien. „Es fehlt die notwendige Infrastruktur, um von den teuren High-Speed-Paketen zu profitieren“, so Rehberg. 

Doch jeder neu abgeschlossene Vertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Erst nach Ablauf der 24 Monate ist eine monatliche Kündigung möglich.

Verbraucher sollten daher bei Vertreterbesuchen an der Haustür einen kühlen Kopf bewahren.Viele Menschen benötigten im Alltag nicht mehr als die schon verfügbaren Bandbreiten zur Datenübertragung. 

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte laut Rehberg zunächst klären, ob das Glasfaserkabel auch tatsächlich bis in die Wohnung verlegt wird. 

 „Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden und wird die hohe Bandbreite von Glasfaser tatsächlich benötigt, ist es trotzdem ratsam, den Vertrag fürs Highspeed-Internet nicht sofort zu unterzeichnen“, sagt Rehberg. „Fordern Sie zunächst Infomaterial an und schlafen Sie mindestens eine Nacht darüber“, rät die Verbraucherschützerin. 

Auch Angebote anderer Telekommunikationsunternehmen sollte man einholen. 

Widerrufsrecht von 14 Tagen nutzen: Wer überstürzt in einen zu teuren Vertrag eingewilligt hat, kann diesen bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Hierfür ist lediglich eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner erforderlich. Aus Beweisgründen solllte dies per Einschreiben erfolgen. 

Mehr Informationen zu Geschäften an der Haustür sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: ➝ www.vzhh.de/haustuergeschaeft

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