Wie die EU-Kommission mitteilt, kam sie vorläufig zu dem Schluss, dass die Wertschöpfungskette für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicles – BEV) in China von unfairen Subventionen profitiert, wodurch BEV-Hersteller in der EU der Gefahr eines wirtschaftlichen Schadens ausgesetzt sind.
Die Kommission hat in der Folge die chinesischen Behörden kontaktiert, um diese Feststellungen zu erörtern und dabei zu sondieren, wie die festgestellten Probleme auf WTO-konforme Weise gelöst werden können.
Sollte bei diesen Gesprächen keine praktikable Lösung gefunden werden, würden diese vorläufigen Ausgleichszölle ab dem 4. Juli durch eine Sicherheitsleistung (in der von den Zollbehörden in jedem Mitgliedstaat festzulegenden Form) eingeführt und nur für den Fall der Einführung definitiver Zölle erhoben.
Quelle mit weiteren Details: ➝ Pressemitteilung der EU-Kommission vom 12.06.2024