Donnerstag, 27. Februar 2025

Das Geschäft mit IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten beim Arztbesuch. Doch Verbraucher berichten immer wieder, dass Ärzte ihnen Kassenleistungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) verkaufen. Patienten sollen also für Leistungen bezahlen, die von der Krankenkasse gedeckt sind. 

Eine Praxis ist und sollte keine Verkaufsfläche sein. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden - daran müssen sie sich halten. 

Die Verbraucherzentralen haben hier ein Portal mit Infos über IGeLeingerichtet; dort kann man auch eine Frage stellen, Beschwerden über IGeL-Leistungen einschicken oder Berichte von Patienten lesen:  ➝  www.igel-aerger.de

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