Mittwoch, 21. Januar 2026

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

 Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass das Recht auf Gewährleistung auch bei Schnäppchen gilt. 

Der Fall dahinter: Ein Möbelhaus hatte ein reduziertes Sofa angeboten. Der Käufer dieses Sofas musste nach wenigen Monaten feststellen, dass die Polsterung dieses Sofas teils so durchgesessen war, dass laut dem Käufer die Metallfedern durchkamen. 

Er beschwerte sich daraufhin bei dem Möbelhaus, welches einen Umtausch oder eine Reparatur verweigerte. Der Grund laut Möbelhaus: Es handele sich bei dem Sofa um eine Abverkaufsware und daher gelte die Gewährleistung nicht. 

Daraufhin wandte sich der Käufer an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die das Möbelhaus erfolgreich abmahnte. 

Welche Ansprüche Verbraucher bei mangelhaften Möbeln haben, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale hier: ➝ Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

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