Weil Überhitzung/Brandgefahr besteht (die Geräte haben möglicherweise eine defekte Ladestation und einen defekten Akku) ruft Nilfisk bestimmte Akku-Staubsauger der Modelle Handy (25,2V) / Handy 2-in-1 (25,2V) zurück. Die Geräte mit den betroffenen Seriennummern wurden nach August 2017 verkauft.
Betroffene Seriennummern (kann durch Anklicken vergrößert werden)
Screenshot: Nilfisk.de
Freitag, 16. November 2018
Regionaler Rückruf (NRW): Rohmilchkäse "Perle de Compostelle"
Wegen Kontamination mit verotoxinbildenden E. coli Bakterien ruft die Firma Ferme Chapuis folgendes Produkt zurück:
- Rohmilchkäse "Perle de Compostelle"
MHD: 16.11.2018
Verpackungsart: Thekenware
Identitätskennzeichen: FR 43.020.002 CE
Vertrieb: Filialen der REWE Dortmund und Kaufpark in Nordrhein-Westfalen
Wochenreport 46/2018
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf via NEDIS: UV-Insektenvernichter 18W der Eigenmarke HQ. Details: hier
- Rückruf via Mountain Warehouse: BPA-freie Bedruckte Kinder-Trinkflasche - 350ml. Details: hier
- Apple: Serviceprogramm für Solid-State-Laufwerk (SSD) beim 13"-MacBook Pro (ohne Touch Bar). Details: hier
- Apple: Austauschprogramm für das iPhone X-Displaymodul bei Touch-Problemen. Details: hier
- Achtung Allergiker (Milch): Rückruf "Trinkschokolade am Stiel" von Hussel. Details: hier
- Rückruf: Rohmilchkäse, Butterkäse - mit Tomate & italienische Kräuter von Hofkäserei Büttner. Details: hier
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 46/2018 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 15. November 2018
Vorsicht bei Partnersuche über Kleinanzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften
Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass Partnersuchende bei Kleinanzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften darauf achten sollten, nicht ungewollt Mitglied in einem sogenannten Freizeit- oder Freundschafts-Club zu werden.
Frithjof Jönsson, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „In unsere Beratung kommen häufig Menschen, die auf eine klassische Kontaktanzeige in einer Zeitung geantwortet haben“.
Die dort angegebene Telefonnummer erweckt demnach den Eindruck, dass man direkt mit der beschriebenen Person in Kontakt treten kann. „Ruft der Interessent oder die Interessentin allerdings diese Nummer an, meldet sich eine Agentur, die mitteilt, dass die Person leider schon vergeben sei“, so Jönsson weiter.
Frithjof Jönsson, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „In unsere Beratung kommen häufig Menschen, die auf eine klassische Kontaktanzeige in einer Zeitung geantwortet haben“.
Die dort angegebene Telefonnummer erweckt demnach den Eindruck, dass man direkt mit der beschriebenen Person in Kontakt treten kann. „Ruft der Interessent oder die Interessentin allerdings diese Nummer an, meldet sich eine Agentur, die mitteilt, dass die Person leider schon vergeben sei“, so Jönsson weiter.
ADAC-Test: Leichtkraftfahrzeuge für Jugendliche nicht zu empfehlen
Für viele Heranwachsende ist ein eigenes Auto ein großer Wunsch: verspricht es doch die in diesem Alter langersehnte, mobile Unabhängigkeit.
Tatsächlich gibt es mittlerweile als Alternative zu klassischen, zweirädrigen Fortbewegungsmitteln wie Roller und Moped autonähnliche Fahrzeuge, die auch für diese Altersgruppe geeignet sind. Der ADAC hat daher drei Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 bzw. AM für Jugendliche ab 16 Jahren getestet.
Fazit: Die Leichtkraftfahrzeuge konnten im ADAC-Test nicht überzeugen und zeigten scheinbar in einigen Kategorien große Schwächen. Zwei der getesteten Fahrzeuge wiesen beispielsweise bei der Sicherheitsausstattung große Lücken auf. Auch die Fahreigenschaften überzeugten bei zwei Fahrzeugen nicht: Beim Ausweichtest neigten sie zum Kippen.
Hier gibt es die detaillierten Testergebnisse mit weiteren Infos:
Tatsächlich gibt es mittlerweile als Alternative zu klassischen, zweirädrigen Fortbewegungsmitteln wie Roller und Moped autonähnliche Fahrzeuge, die auch für diese Altersgruppe geeignet sind. Der ADAC hat daher drei Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 bzw. AM für Jugendliche ab 16 Jahren getestet.
Fazit: Die Leichtkraftfahrzeuge konnten im ADAC-Test nicht überzeugen und zeigten scheinbar in einigen Kategorien große Schwächen. Zwei der getesteten Fahrzeuge wiesen beispielsweise bei der Sicherheitsausstattung große Lücken auf. Auch die Fahreigenschaften überzeugten bei zwei Fahrzeugen nicht: Beim Ausweichtest neigten sie zum Kippen.
Hier gibt es die detaillierten Testergebnisse mit weiteren Infos:
Mittwoch, 14. November 2018
Sicherheitslücken in diversen Computer-Anwendungen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise für die hier genannten Computer-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:
- Microsoft Edge: Mehrere Schwachstellen
- Adobe Flash Player: Schwachstelle ermöglicht Offenlegung von Informationen
- Adobe Photoshop: Schwachstelle ermöglicht Offenlegung von Informationen
- Microsoft Windows: Mehrere Schwachstellen
- Microsoft Internet Explorer: Mehrere Schwachstellen
- Adobe Acrobat und Reader: Schwachstelle ermöglicht Offenlegung von Informationen
- Microsoft Outlook: Mehrere Schwachstellen
Rückruf via Mountain Warehouse: BPA-freie Bedruckte Kinder-Trinkflasche - 350ml
Mountain Warehouse ruft wegen möglicher Erstickungsgefahr folgendes Produkt zurück:
- BPA-freie Bedruckte Kinder-Trinkflasche - 350ml
Produkt Ref: 023655
Farben: Blau, Gelb, Aquamarin, Hellblau, Türkis, Pink
Verkauft zwischen Juli 2017 und September 2018 in Mountain Warehouse Filialen oder Online-Gewerben
Achtung: "Fake-Taxis" bzw. falsche App-Fahrdienste unterwegs!
Derzeit scheint es einen neuen "Trend" zu geben - und zwar im realen Leben: sogenannte "Fake-Taxis". Hierbei handelt es sich nicht um echte Taxis, sondern um Fahrzeuge, deren Fahrer sich als Taxifahrer oder als Fahrer eines App-Fahrdienstes ausgeben.
In München gab es aktuell dadurch zwei gemeldete Missbrauchsfälle, bei denen Frauen sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt wurden: Pressemitteilung Bayerische Polizei vom 12.11.2018
Der Taxiverband München warnte bereits bezüglich des Oktoberfestes, dass alle möglichen Fahrzeuge halten und sagen, sie seien ein Taxi - aber es nicht sind. Kunden seien nicht versichert und man könne auch nicht sicherstellen, dass andere Dinge passieren. (Quelle: Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP - BZP.org auf Facebook)
Siehe auch: Bericht vom Bayerischen Rundfunk online
In München gab es aktuell dadurch zwei gemeldete Missbrauchsfälle, bei denen Frauen sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt wurden: Pressemitteilung Bayerische Polizei vom 12.11.2018
Der Taxiverband München warnte bereits bezüglich des Oktoberfestes, dass alle möglichen Fahrzeuge halten und sagen, sie seien ein Taxi - aber es nicht sind. Kunden seien nicht versichert und man könne auch nicht sicherstellen, dass andere Dinge passieren. (Quelle: Deutscher Taxi- und Mietwagenverband BZP - BZP.org auf Facebook)
Siehe auch: Bericht vom Bayerischen Rundfunk online
Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid: wie als Betroffener reagieren?
Wenn ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid von einem Gericht in den Briefkasten flattert, ist es verständlich, dass viele Betroffene erst einmal einen Heidenschreck bekommen. Denn wer weiß als rechtlicher Laie schon, wie der Amtsschimmel eigentlich so galoppiert und wie man auf so etwas am besten reagiert.
Eins vorweg: Auf gar keinen Fall sollte man so einen Bescheid einfach ignorieren; auch wenn man der Meinung ist, dass die Forderungen unberechtigt sind!
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier, wie das mit den Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden läuft und was man als Betroffener darüber wissen sollte:
Eins vorweg: Auf gar keinen Fall sollte man so einen Bescheid einfach ignorieren; auch wenn man der Meinung ist, dass die Forderungen unberechtigt sind!
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier, wie das mit den Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden läuft und was man als Betroffener darüber wissen sollte:
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