Die Verbraucherzentrale Berlin weist darauf hin, dass Partnersuchende bei Kleinanzeigen in Zeitungen oder Zeitschriften darauf achten sollten, nicht ungewollt Mitglied in einem sogenannten Freizeit- oder Freundschafts-Club zu werden.
Frithjof Jönsson, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „In unsere Beratung kommen häufig Menschen, die auf eine klassische Kontaktanzeige in einer Zeitung geantwortet haben“.
Die dort angegebene Telefonnummer erweckt demnach den Eindruck, dass man direkt mit
der beschriebenen Person in Kontakt treten kann. „Ruft der Interessent
oder die Interessentin allerdings diese Nummer an, meldet sich eine
Agentur, die mitteilt, dass die Person leider schon vergeben sei“, so
Jönsson weiter.
Daraufhin kommt es zu einer Einladung der Agentur in ihre Geschäftsräume, um angeblich weitere Kontaktvorschläge zu machen. Bei diesem Termin werden die Verbraucher mit schönen Worten und
Versprechungen zu einer Mitgliedschaft in einem Freizeit-Club überredet.
„Meist unterschreiben sie einen Vertrag, ohne den Vertragstext und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorher durchgelesen bzw.
verstanden zu haben“, so Jönsson.
Oft kostet so eine Club-Mitgliedschaft monatlich 70 bis 80 Euro, hat eine
Mindestlaufzeit von einem Jahr oder länger mit einer vierteljährlichen
Kündigungsfrist. Tatsächlich gibt es dann die Möglichkeit, an
verschiedenen Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen und bekommt dazu
eine Broschüre ausgehändigt. Konkrete Partnervorschläge werden aber
in der Regel nicht mehr gemacht.
Besonders nachteilig für den Kunden: Er hat bei Vertragsabschluss in den
Geschäftsräumen der Agentur kein 14-tägiges Widerrufsrecht, im
Gegensatz zu einem Vertragsabschluss im Internet, am Telefon, oder wenn
Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen angesprochen werden.
Und auch sonst gibt es kaum eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag
herauszukommen. Zwar könnte der Kunde im Einzelfall wegen arglistiger
Täuschung den Vertrag anfechten, dafür jedoch trägt er im Streitfall vor
Gericht die Beweislast - was ohne Zeugen kaum gelingen dürfte.
Wegen des hohen Prozessrisikos bleibt dem Kunden zumeist nicht anderes
übrig, als den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen, d.h. zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale Berlin rät: Gerade bei Abschluss von Verträgen
in Geschäftsräumen und Filialen des Vertragspartners diese vor der
Unterschrift genau lesen und prüfen, sich dabei nicht unter Druck
setzen lassen und im Zweifel nicht unterschreiben.
Quelle: vz Berlin
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...