- Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Kritisiert wurde aber, dass das Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 angerechnet werde.
- Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben.
- Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht.
- 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
- Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).
Samstag, 10. November 2018
Familienentlastungspaket beschlossen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am vergangenen Mittwoch dem Familienentlastungspaket der
Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche
Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im
Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
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