Mittwoch, 7. November 2018

Digitaler Nachlass: Anbieter machen es Nutzern schwer

Auch digitale Verträge gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich klargestellt; der digitale Nachlass ist ebenso wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Das heißt: Erben können über sämtliche digitale Daten des Verstorbenen verfügen.

In diesem Sinne hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen im Rahmen einer nicht repräsentativen Stichprobe 14 Anbieter verschiedener Onlinedienste zufällig ausgewählt um zu testen, wie es für die Erben in der Praxis mit der Verfügbarkeit des digitalen Nachlasses aussieht.

Überprüft wurde jeweils, ob Hinterbliebene Benutzerkonten löschen können und welche Regelungen im Falle eines Todes gelten.

Das Ergebnis: Informationen sind schwer auffindbar und für Hinterbliebene ist es meist sehr umständlich, Zugang zu im Internet eröffneten Accounts zu erhalten oder diese zu löschen.
  • Den vollständigen Untersuchungsbericht sowie konkrete Handlungsempfehlungen für Verbraucher gibt es hier.

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