Denn durch Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke entstehen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe an unseren Abwassersystemen - und in Flüssen und Seen finden sich immer mehr Arzneimittelreste und Giftstoffe, die auch noch schädlich für die Umwelt sind.
Das Umweltbundesamt (UBA) klärt auf, was beispielsweise nicht in die Toilette darf:
- Feucht- oder Toilettentücher - wegen Verstopfungen und Pumpenausfälle
- Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbände - sie müssen in der Kläranlage zeit- und kostenaufwändig aussortiert werden
- Küchenabfälle oder Essensreste - sie locken Ratten an und verschmutzen die Abwasseranlagen. Küchenabfälle und Essenreste gehören in den Bio- oder Hausmüll!
- Gleiches gilt für Öle und Fette (zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen) - sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer - in den Bio- oder Hausmüll damit!
- Medikamente oder Drogen [1] können auch in modernen Kläranlagen derzeit nur zum Teil oder gar nicht entfernt werden. Sie gelangen mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer
- Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel [2] können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen und auch Mikroorganismen vergiften, die für den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken notwendig sind
[2] Hinweise zur korrekten Entsorgung von eingetrockneten Farben und Lacken und leeren Gebinden finden sich jeweils auf deren Verpackungen. Flüssige Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel selbst müssen über Schadstoff-Sammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen die Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. Informieren Sie sich direkt beim Kauf über Möglichkeiten zur Rücknahme. | Quelle: UBA