Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Damit wird u.a. der Anbau und Konsum von Cannabis teilweise erlaubt. Auszug aus den Eckpunkten des Gesetzentwurfs:
- Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
Es bleibt bei der Verschreibungspflicht von Medizinal-Cannabis. Die Versorgung mit Medizinal-Cannabis für Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, wird weiterhin sichergestellt.
Quelle mit weiteren Details: ➝ Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 16.08.2023