Da es im globalen Warenverkehr auch zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten kommt, und die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten anbietet, sollen laut einem neuen Gesetzentwurf Verfahrenserleichterungen geschaffen werden.
Das Kabinett hat damit das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit auf den Weg gebracht. Damit können privatrechtliche Verfahren zwischen Unternehmen künftig u.a. vollständig in englischer Sprache geführt werden.
Details dazu: ➝ Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 16.08.2023