Mittwoch, 2. August 2023

Nach Fahrraddiebstahl – Suche auf Online-Marktplätzen

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht darauf aufmerksam, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen Betroffene ihr gestohlenes Fahrrad online auf Kleinanzeigenportalen wiedererkennen. 

Hier gibt es daher polizeiliche Tipps, was man als Betroffener tun sollte, wenn man sein gestohlenes Fahrrad auf einer solchen Plattform online entdeckt: 

Hat man das gestohlene Objekt tatsächlich in einem Inserat wiedererkannt, dann gilt es, alle wichtigen Informationen zu sichern.

  • Erstellen Sie Screenshots von der Anzeige und dem Profil des Anbieters.
  • Stellen Sie die Informationen umgehend der ermittelnden Dienststelle der Polizei zur Verfügung.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, die Täter selbst zu stellen!
  • Auch, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich auch bei einem Verdacht an die Polizei

    Welche Informationen benötigt die Polizei bei Fahrraddiebstahl (grundsätzlich; nicht nur wenn das gestohlene Rad online auftaucht)
  • Grundsätzlich ist für die Ermittlungsarbeit alles hilfreich, was im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen könnte. Allem voran natürlich möglich viele Details zum gestohlenen Fahrrad.
  • Individuelle Merkmale, wie beispielsweise Kratzer im Rahmen oder bestimmte Aufkleber, besondere Anbauten oder Zubehör
  • Codiernummer / Individualkennzeichnung
  • Rahmennummer, -größe, -farbe
  • Hersteller und Modell

Und hier noch vorbeugende Infos und Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention: 

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