Bislang mussten Bahnunternehmen bei großen Verspätungen ihre Fahrgäste entschädigen – unabhängig von der Ursache der Verspätung.
Allerdings gelten seit 7. Juni 2023 europaweit neue, eingeschränktere Fahrgastrechte. Was das für Reisende bedeutet, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern hier: