Donnerstag, 6. März 2014

Fastenzeit: Nahrung radikal einschränken birgt Risiken

Die Verbraucherzentrale Bayern weist zum Beginn der Fastenzeit darauf hin, dass radikale Fastenmethoden Risiken bergen können. Ausschließlich gesunde Personen sollten wie beim Heilfasten und ähnlichen Methoden fast komplett auf Essen verzichten, so die Ernährungswissenschaftlerin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn der Nahrungsentzug länger andauert, ist eine ärztliche Aufsicht ratsam.

Während des Fastens befinden sich der Stoffwechsel und der Hormonhaushalt im Ausnahmezustand. Als unerwünschte Nebenwirkungen können Übersäuerung, Bluthochdruck, Müdigkeit und Schwindelgefühle auftreten. Diese Symptome normalisieren sich jedoch meist im Verlauf des Fastens.

Zwar ist gerade bei Abnehmwilligen das radikale Fasten beliebt, um schnell

Stauprognose für den 7. bis 9. März 2014

Wie der ADAC meldet, werden auf den Autobahnen abseits der Wintersportrouten wohl keine größeren Behinderungen zu erwarten sein. Allerdings muss man auf den Straßen aus den Skigebieten mit starkem Verkehrsaufkommen und längeren Staus rechnen; denn in Bayern, Baden-Württemberg, im Saarland und in Belgien enden die Winterferien. Gleichzeitig sind aber auch noch Wochenend- und Tagesausflügler in Richtung Alpen unterwegs. Auf folgenden Strecken herrscht daher Staugefahr:

                                              Liste: ADAC

Auf der Heimreise brauchen Urlauber auf den Fernstraßen der benachbarten Alpenländer auch viel Geduld. Wie der Automobilclub vorhersagt, sind auf dem Weg in die Wintersportregionen

Mittwoch, 5. März 2014

Infos über Erben und Vererben

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Broschüre namens "Erben und Vererben" zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Diese Broschüre zum Erbrecht gibt Antworten auf viele wichtige Fragen: Wer ist gesetzlicher Erbe? Was habe ich zu beachten, wenn ich ein Testament machen möchte? U.v.m

Kostenloser Download der Broschüre direkt hier: Erben und Vererben (PDF, 985 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Geldanlage: Investitionen in Wind, Sonne, Wälder und Co. oft mit hohen Risiken verbunden

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor risikoreichen Geldanlagen: Vorsicht ist insbesondere bei Beteiligungen und direkten Investitionen in bestimmte Unternehmen oder Projekte geboten. Beispielsweise in einen Wind- oder Solarpark oder eine Holzplantage: Scheitert so ein Projekt oder geht das Unternehmen pleite, droht der Totalverlust der Geldanlage.

Beispiele für riskante Anlageformen sind geschlossene Fonds, Genussrechte, unverbriefte Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen, Direktinvestments. Auf was Sie bei  Anlagen achten sollten und wo die Fallstricke lauern erfahren Sie hier: vz Thüringen

Dienstag, 4. März 2014

Preis-Check bei Billigfliegern

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich die Preislisten von drei großen Airlines (Ryanair, easyJet und airberlin) einmal genauer angeschaut.

Ergebnis: bei den Schnäppchen-Preisen kommen oft noch Extras wie z.B. Gepäck oder Platzreservierung dazu. Solche und andere zusätzlichen Kosten können den Ticketpreis sogar auf das Zehnfache katapultieren. Hier die Details des Preis-Checks: vz Nordrhein-Westfalen

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Kostenlose Downloads des BMJV dazu:

Fasching: Narren unterwegs

Auch in der 5. Jahreszeit gibt es keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr. Der ADAC hat wichtige Tipps zusammengestellt, damit Sie in der Faschings- und Karnevalszeit keine böse Überraschung erleben: ADAC Tipps für Narren unterwegs

Montag, 3. März 2014

Vorsicht bei Vorkasse! Wer vorher zahlt, guckt oft in die Röhre!

Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein macht darauf aufmerksam, dass Verbraucher immer wieder auf vermeintlich günstige Angebote hereinfallen, die mit Vorkasse zu begleichen sind. So war das auch aktuell bei einem Online-Möbelhändler aus Spanien.

Dieser betreibt eine sehr professionell gestaltete Internetseite, auf der Designermöbel (ob echt oder unecht) zum Bruchteil des Originalpreises angeboten werden. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder per Kreditkarte. Allerdings beschwerten sich zahlreiche Verbraucher in jüngster Vergangenheit, dass diese seit Monaten keine Ware erhalten haben. Die Anzahl der Beschwerden belief sich Anfang Februar auf ca. 2400 mit einem Gesamtwert in Höhe von € 889.664,-.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den betroffenen Verbrauchern vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist fängt nach einer Lieferung an zu laufen und beträgt dann 14 Tage. Wer noch gar nichts erhalten hat, kann also jederzeit widerrufen. Quelle und weitere Details: vz Schleswig-Holstein.

Oberlandesgericht Hamm: 6.000 Euro Schmerzensgeld für Zahnbehandlung ohne wirksame Einwilligung der Patientin


Ein Zahnarzt hatte es versäumt, seine Patientin über eine alternative, medizinisch ebenfalls in Frage kommende Behandlungsmöglichkeit aufzuklären. In diesem Fall bekam die Patientin eine verblockte Brücke; möglich wäre aber auch die Einzelverkronung gewesen. Die Patientin hatte daher keine echte Wahlmöglichkeit. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Zahnarzt zu einem Schmerzensgeld von 6.000 €. Hier die Presseerklärung des OLG Hamm mit weiteren Details des Falles:

Ein Zahnarzt hat einen Patienten über eine prothetische Versorgung mittels Einzelkronen oder einer Verblockung vollständig aufzuklären, wenn beide Behandlungsmethoden medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich sind und wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat. Das hat der 26. Zivilsenat

Sonntag, 2. März 2014

Warnung vor zwei weiteren PKW-Stahlräder des Herstellers "Reifen Go!"

Bereits Anfang Januar hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor der Benutzung bestimmter PKW-Stahlrädern des Herstellers "Reifen Go! GmbH" wegen Bruchgefahr gewarnt. (Hier die Original-Meldung: KBA 1. Meldung).

Nun warnt das Amt erneut vor zwei weiteren Stahlräder des Herstellers: KBA 2. Meldung

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