Dienstag, 4. März 2014

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) informiert:

Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Kostenlose Downloads des BMJV dazu:

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