Ein Account-Manager eines EDV-Unternehmens ist fristlos gekündigt worden, weil er eine umfangreiche Löschung von Daten auf seinem Benutzer-Account im Betrieb durchgeführt hat. Hintergrund waren laufende Verhandlungen zwischen ihm und dem Unternehmen um die Abänderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages.
Erst hatte das Arbeitsgericht nur die ordentliche Kündigung für gerechtfertigt gehalten, das Hessische Landesarbeitsgericht entschied dann aber, dass das Fehlverhalten des Klägers die fristlose Kündigung rechtfertige. Quelle und weitere Details zum Fall: Hessisches Landesarbeitsgericht
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