Ein Account-Manager eines EDV-Unternehmens ist fristlos gekündigt worden, weil er eine umfangreiche Löschung von Daten auf seinem Benutzer-Account im Betrieb durchgeführt hat. Hintergrund waren laufende Verhandlungen zwischen ihm und dem Unternehmen um die Abänderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages.
Erst hatte das Arbeitsgericht nur die ordentliche Kündigung für gerechtfertigt gehalten, das Hessische Landesarbeitsgericht entschied dann aber, dass das Fehlverhalten des Klägers die fristlose Kündigung rechtfertige. Quelle und weitere Details zum Fall: Hessisches Landesarbeitsgericht
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...